eine Kollegin ist momentan krank geschrieben bis einschl. 08.05. (Fr), ab 11.05.(Mo) hat sie einen genehmigten Urlaubsschein. Wir arbeiten Sa und So nicht.
Darf man direkt im Anschluss an eine AU in den Urlaub gehen?
Unsere Chefin ist der Meinung, die Kollegin müsste sich das noch mal genhemigen lassen.
Was sagt ihr dazu?
Habt ihr vielleicht auch eine Rechtsquelle wo ich das nachlesen kann?
Lieben Dank
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch