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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nahtloser Übergang von Krankheit in Urlaub möglich?

S
SunnyB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eine Kollegin ist momentan krank geschrieben bis einschl. 08.05. (Fr), ab 11.05.(Mo) hat sie einen genehmigten Urlaubsschein. Wir arbeiten Sa und So nicht. Darf man direkt im Anschluss an eine AU in den Urlaub gehen? Unsere Chefin ist der Meinung, die Kollegin müsste sich das noch mal genhemigen lassen.

Was sagt ihr dazu? Habt ihr vielleicht auch eine Rechtsquelle wo ich das nachlesen kann?

Lieben Dank

5.70201

Community-Antworten (1)

I
Immie

27.04.2009 um 15:33 Uhr

@SunnyB Eine Rechtsquelle wirst du dazu nicht finden, da das ganze ein Ammenmärchen und nicht existent ist. Die Kollegin soll sich am Freitag beim AG melden und ihm mitteilen das sie gesund ist und am Montag in Urlaub geht. Das muss sie machen damit der AG weiss ob Urlaub oder Krank. Nicht mehr und nicht weniger. Lass dir doch mal von deinem Chef zeigen wo das steht...

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