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Widerspruch bei Betriebsübergang?

N
NieAufgeber
Jan 2018 bearbeitet

Widerspruch bei Betriebsübergang? ich bin jetzt seit längerer Zeit im Betriebsrat und seit einem Jahr Vorsitzender und seit 6 Monaten freigestellt. Nach langen Verhandlungen über einen Betriebsübergang gab es nun auch die offiziellen Mitteilungen an die Betroffenen Kollegen. Ich selber (auch betroffen vom Übergang) weiß nun nicht mehr wie ich mich verhalten soll. Ich bin durch die letzten Jahre und die damit verbundene BR-Arbeit "sehr mitgenommen". Ich schlafe nicht mehr richtig und habe mitlerweile sogar eine Art "Angst" in die Firma zu fahren.
Nun meine Frage: Wie groß ist die Gefahr einer Sperrzeit (durch die Agentur für Arbeit) sollte ich dem Übergang widersprechen und eine betriebsbedingte Kündigung erhalten. Kennt sich da jemand aus und kann mir ggf. helfen. -- Ich leide wohl auch nicht an Burn-out oder bin arbeitsunwillig aber ich kann mir einen Verbleib in der alten firma so wie einen Übergang zur neuen Firma zurzeit einfach nicht vorstellen und würde gerne neu starten...

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Community-Antworten (2)

K
kunzundhinz

06.03.2012 um 17:05 Uhr

Hallo,

einfach diese Frage "Sperrzeit beim Arbeitslosengeld wegen Widerspruch bei Betriebsübergang?" bei google.de und man bekommt folgende Antwort:

ALG I: Keine Sperrzeit bei Widerspruch gegen Betriebsübergang Allein der Widerspruch gegen einen Betriebsübergang stellt keinen sperrzeitrelevanten Sachverhalt dar.

G
gironimo

06.03.2012 um 22:48 Uhr

.... allerdings - welchen Grund gäbe es zu wiedersprechen und sich kündigen zu lassen? Wenn der B-Ü stattfindet, gehen doch die Arbeitsverträge zunächst auch über.

Ich verstehe, dass es Gründe geben kann, um einen neuen Arbeitsplatz anzutreten. Aber dann doch lieber erst einen haben und dann selber kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag schließen, als Arbeitslosigkeit zu riskieren.

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