Betriebszugehörigkeit - gehört dazu auch die im Unternehmen geleistete ABM-Zeit?
Hallo,
kann mir einer sagen ob die geleistete ABM- Zeit im Unternehmen mit zur Betriebszugehörigkeit zählt. Es erfolgte ein nahtloser Übergang.
Danke Blue sky
Community-Antworten (1)
30.08.2006 um 19:49 Uhr
Betriebszugehörig kann man nur sein, wenn man Mitarbeiter dieses Betriebes ist, sprich ab dem Tag, an dem man einen Vertrag mit diesem Betrieb abgeschlossen hat. Wird man vorher durch eine Maßnahme vom Arbeitsamt bezahlt, zählt es natürlich nicht dazu.
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