Erstellt am 28.04.2020 um 21:48 Uhr von Pjöööng
Ich verstehe die Frage nicht ganz!
Wenn Du während der Kurzarbeit verunfallst bist Du genau so unfallversichert wie wenn keine Kurzarbeit ist.
Erstellt am 29.04.2020 um 06:44 Uhr von celestro
Gar nicht ... warum sollte man auch dafür bezahlt werden, wenn man verunfallt?
Erstellt am 29.04.2020 um 07:46 Uhr von enigmathika
Wenn ich die Frage richtig verstehe, ist die BG zuständig.
Erstellt am 29.04.2020 um 07:47 Uhr von seehas
Und während der Krankschreibung gibt es die gleiche Lohnfortzahlung wie für alle anderen die während der Kurzarbeit krank sind.