Feiertagsfrei bei routierenden Schichtsystemen - Wie wird in euren Betrieben das Feiertagsfrei gehandhabt?
Wie wird in euren Betrieben das Feiertagsfrei gehandhabt, wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter an einem Wochenfeiertag gearbeitet hat. Bei uns ist das zum Teil tariflich geregelt( ... der nächste freie Arbeitstag ist als Feiertagsfrei zu kennzeichnen...). Nun ist die Frage, ob dieser freie Tag mit Stunden zu untersetzen ist. Diese sollen nicht bezahlt werden, sondern nur dem Stundenkonto gut geschrieben werden. Bei uns im Betrieb wird nämlich mit Quartalsplänen gearbeitet. Sollte das Feiertagsfrei nämlich nicht mit Stunden hinterlegt werden, so entstehen dem Mitarbeiter Minusstunden und er muss in einem Monat mit beispielsweise 20 Arbeitstagen (laut Kalender) 21 bzw. 22 Tage arbeiten wenn er im routierenden Schichtsystem tätig ist. Unserer Meinung nach eine klassische Benachteiligung!
Community-Antworten (2)
27.04.2009 um 15:36 Uhr
Hallo Graukopf, grundsätzlich muss doch der MA der an einem Wochenfeiertag arbeitet, hierfür einen Ersatzruhetag bekommen. (§ 11 ArbZG) Für die anfallenden Wochenarbeitstage schuldet der AN keine Arbeitszeit. Wenn bei euch Arbeitszeitkonten geführt werden, muss dies bei der Berechnung berücksichtigt werden. Wäre interessant zu wissen, welchen Tarifvertrag ihr habt, auch wenn dies keinen Einfluss auf das zuvor gesagte hat. In einem routierenden Schichtsystem kommt es immer wieder vor, dass die Anzahl der tatsächlich geleisteten Schichten von den kalendermäßigen Vorgaben abweicht (positiv und negativ), wichtig ist, dass hier in einem vorgegebenen Zeitraum ein Ausgleich erfolgt.
27.04.2009 um 15:38 Uhr
Sorry, der zweite Satz beginnt natürlich mit:"Für die anfallenden Wochenfeiertage..."
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