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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bei Krankheit aus dem Dienstplan geflogen ...

E
etugruber
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ein Mitarbeiter ist 10 Monate krankgeschrieben. Er war im Fahrdienst tätig. Nach seiner Krankheit will der AG in nicht wieder in sein festen routierenden Plan einstellen. Er soll als Springer wieder arbeiten. Darf er dies tun? Nach meinem Wissen, darf bei Krankheit den MA keine Nachteile entstehen. Wo finde ich was zum lesen § ....

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Community-Antworten (5)

G
gironimo

15.07.2016 um 17:09 Uhr

Der AN hat einen Arbeitsvertrag - der und die darin genannte Tätigkeit sowie Bedingungen gelten.

Springer bei gleichen Tätigkeiten? Läßt sich eine Versetzung ableiten?

P
Pickel

15.07.2016 um 21:10 Uhr

Nach meinem Wissen, darf bei Krankheit den MA keine Nachteile entstehen.

Das ist schlicht falsch. Krankheit kann sogar ein kündigungsgrund sein.

B
brverdi

16.07.2016 um 00:26 Uhr

hallo Etugruber, gibts da nicht auch ein Betriebliches Eingliederungs Management ?

E
etugruber

16.07.2016 um 07:19 Uhr

Ja, eine Wiedereingliederung wird gerade bei ihr vollzogen. Aber bei Krankheit jemanden kündigen? Eine Aussage von einem BR Mitglied hier finde ich schwachsinnig !!!!!!!

C
celestro

16.07.2016 um 17:28 Uhr

So schwachsinnig ist die Aussage aber gar nicht. Denn Sie lautete ja nicht "der AG soll den Kranken gefälligst raus werfen". Sondern die Aussage ist "unter Umständen kann ein AG eine kranke Person sogar personenbedingt kündigen". Und das stimmt nun mal.

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