Erstellt am 15.07.2016 um 15:09 Uhr von gironimo
Der AN hat einen Arbeitsvertrag - der und die darin genannte Tätigkeit sowie Bedingungen gelten.
Springer bei gleichen Tätigkeiten? Läßt sich eine Versetzung ableiten?
Erstellt am 15.07.2016 um 19:10 Uhr von Pickel
Nach meinem Wissen, darf bei Krankheit den MA keine Nachteile entstehen.
Das ist schlicht falsch. Krankheit kann sogar ein kündigungsgrund sein.
Erstellt am 15.07.2016 um 22:26 Uhr von brverdi
hallo Etugruber, gibts da nicht auch ein Betriebliches Eingliederungs Management ?
Erstellt am 16.07.2016 um 05:19 Uhr von etugruber
Ja, eine Wiedereingliederung wird gerade bei ihr vollzogen.
Aber bei Krankheit jemanden kündigen? Eine Aussage von einem BR Mitglied hier finde ich schwachsinnig !!!!!!!
Erstellt am 16.07.2016 um 15:28 Uhr von celestro
So schwachsinnig ist die Aussage aber gar nicht. Denn Sie lautete ja nicht "der AG soll den Kranken gefälligst raus werfen". Sondern die Aussage ist "unter Umständen kann ein AG eine kranke Person sogar personenbedingt kündigen". Und das stimmt nun mal.