Erstellt am 19.05.2015 um 16:04 Uhr von mattes
Eine Kündigung in der Probezeit benötigt nicht die Zustimmung des BR. Alleine eine ordentliche Anhörung muss erfolgen.
Also last es laufen und macht nichts. Im Optimalfall ist die Anhörung fehlerhaft und der MA bekommt die Stelle durchs Arbeitsgericht.
Erstellt am 19.05.2015 um 16:10 Uhr von Kölner
@Mattes
Was redest Du da?
Eine Kündigung braucht so oder so NIEMALS die Zustimmung des BR.
Und auch für eine Kündigung in der Probezeit gilt: Eine ohne Anhörungd es BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.
@Maeve
Wie oft tagt ihr denn, wenn bereits ein solcher Fall eine Sondersitzung braucht?
Erstellt am 19.05.2015 um 16:19 Uhr von Maeve
Wir haben uns auf einmal im Monat geeinigt und eine reguläre Sitzung hatten wir gerade erst nach der konstituierenden Sitzung. Da wir bis nächste Woche nur Zeit haben, wäre die reguläre Sitzung zu spät.
Erstellt am 19.05.2015 um 16:24 Uhr von Kölner
Einmal im Monat ist aus meiner Sicht um einiges zu wenig.
Ich bin mir unsicher, ob Ihr dem AG mit einer Sondersitzung zeigen solltet, was er mit einer Kündigung (egal ob Probezeit oder nicht) verursacht.
Der zu kündigende AN hat allerdings verdient, dass sich die Interessenvertretung (vollständig!) um ihn kümmert im Rahmen des BetrVG.
Erstellt am 19.05.2015 um 18:21 Uhr von mattes
@kölner
ich habe doch geschrieben, das eine anhörung erfolgen muss.
Erstellt am 19.05.2015 um 18:34 Uhr von Casablanca
Du hast aber auch das geschrieben: „Im Optimalfall ist die Anhörung fehlerhaft und der MA bekommt die Stelle durchs Arbeitsgericht.“
Und genau das ist falsch!
Dadurch ist sie keineswegs fehlerhaft, sondern ihr habt letztlich zugestimmt.
Ihr habt dann aber auch gegen eure betriebsverfassungsmäßigen Pflichten verstoßen und euch dadurch angreifbar gemacht.
Erstellt am 19.05.2015 um 19:57 Uhr von gironimo
Also - Ihr müsst schon eine Sondersitzung machen. Es dauert die Anreise so lange wie sie dauert und der Schichtplan ist durcheinander. Nicht Ihr, sondern der AG will es so und es sind seine kosten.
Übt Euer Amt gewissenhaft aus.
Dort beschließt Ihr dann, dass Ihr Euch nicht äußert. Und das tut Ihr dann auch. Also kein Brief an den AG oder sonsttwas. Nur die Frist dann nach der Sitzung verstreichen lassen.
Erstellt am 19.05.2015 um 20:15 Uhr von Moreno
Wir haben uns auf eine Sitzung pro Monat geeinigt. Dann aber auch die Regelung das sämtliche Personalangelegenheiten auch auf dieser Sitzung geregelt werden und vorher keine Fristen laufen. Ansonsten Sitzung wöchentlich!