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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sondersitzung des BR bei Kündigung in der Probezeit?

M
Maeve
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben nun seit einer Woche nun unseren ersten BR in unserem Betrieb. Da keiner von uns gewählten BR-Mitgliedern eine wirkliche Erfahrung hat und die Seminare noch bei uns Anlaufen und ich mir schon die Finger wundgesucht habe im WWW, wende ich mich in der Hoffnung an Hilfe mal hier an das Forum:

Wir vom BR haben heute eine Anhörung zu einer ordentlichen Kündiung erhalten. Diese Kündigung beläuft sich noch innerhalb der Probezeit und ist (wenn ich das alles richtig verstanden habe) ja nun nicht dem KSchG unterworfen. Nun habe ich soweit schon mal rausbekommen, dass wir nicht zwingend eine Zustimmung / Erklärung abgeben müssen.

Dennoch würde ich gerne wissen, ob wir nun eine (Sonder)Sitzung einberufen müssen. Hinzukommt, dass wir ja nur eine Woche Zeit haben und Montag Feiertag ist. Wir arbeiten alle in verschiedenen Schichtsystemen und auch die Anreise ist nicht mal so leicht für jeden, da die Einsatzorte Deutschlandweit sind oder reicht es, wenn eine einfache Mehrheit des BR sich berät? 4 von uns 7 BR-Mitgliedern wären hier Vorort am Geschäftsitz.

Danke schon mal für die Hilfe.

Gruß Maeve

1.66108

Community-Antworten (8)

M
Mattes

19.05.2015 um 18:04 Uhr

Eine Kündigung in der Probezeit benötigt nicht die Zustimmung des BR. Alleine eine ordentliche Anhörung muss erfolgen.

Also last es laufen und macht nichts. Im Optimalfall ist die Anhörung fehlerhaft und der MA bekommt die Stelle durchs Arbeitsgericht.

K
Kölner

19.05.2015 um 18:10 Uhr

@Mattes Was redest Du da? Eine Kündigung braucht so oder so NIEMALS die Zustimmung des BR. Und auch für eine Kündigung in der Probezeit gilt: Eine ohne Anhörungd es BR ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

@Maeve Wie oft tagt ihr denn, wenn bereits ein solcher Fall eine Sondersitzung braucht?

M
Maeve

19.05.2015 um 18:19 Uhr

Wir haben uns auf einmal im Monat geeinigt und eine reguläre Sitzung hatten wir gerade erst nach der konstituierenden Sitzung. Da wir bis nächste Woche nur Zeit haben, wäre die reguläre Sitzung zu spät.

K
Kölner

19.05.2015 um 18:24 Uhr

Einmal im Monat ist aus meiner Sicht um einiges zu wenig. Ich bin mir unsicher, ob Ihr dem AG mit einer Sondersitzung zeigen solltet, was er mit einer Kündigung (egal ob Probezeit oder nicht) verursacht. Der zu kündigende AN hat allerdings verdient, dass sich die Interessenvertretung (vollständig!) um ihn kümmert im Rahmen des BetrVG.

M
Mattes

19.05.2015 um 20:21 Uhr

@kölner ich habe doch geschrieben, das eine anhörung erfolgen muss.

C
Casablanca

19.05.2015 um 20:34 Uhr

Du hast aber auch das geschrieben: „Im Optimalfall ist die Anhörung fehlerhaft und der MA bekommt die Stelle durchs Arbeitsgericht.“

Und genau das ist falsch!

Dadurch ist sie keineswegs fehlerhaft, sondern ihr habt letztlich zugestimmt. Ihr habt dann aber auch gegen eure betriebsverfassungsmäßigen Pflichten verstoßen und euch dadurch angreifbar gemacht.

G
gironimo

19.05.2015 um 21:57 Uhr

Also - Ihr müsst schon eine Sondersitzung machen. Es dauert die Anreise so lange wie sie dauert und der Schichtplan ist durcheinander. Nicht Ihr, sondern der AG will es so und es sind seine kosten. Übt Euer Amt gewissenhaft aus.

Dort beschließt Ihr dann, dass Ihr Euch nicht äußert. Und das tut Ihr dann auch. Also kein Brief an den AG oder sonsttwas. Nur die Frist dann nach der Sitzung verstreichen lassen.

M
Moreno

19.05.2015 um 22:15 Uhr

Wir haben uns auf eine Sitzung pro Monat geeinigt. Dann aber auch die Regelung das sämtliche Personalangelegenheiten auch auf dieser Sitzung geregelt werden und vorher keine Fristen laufen. Ansonsten Sitzung wöchentlich!

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