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Feiertagsarbeit 2 - Danke für Hilfe auch wenn wir (noch) keinen BR haben

G
gotha
Jan 2018 bearbeitet

danke für die schnelle antwort! wir sind eine zweigstelle und haben keinen BR!wir sind alle nur befristet eingestelle auf jeweils 30 std.die woche! insg.sind wir ca.30 beschäftigte- und wenn man nachhakt- bekommt man nur zur antwort-"das ist halt so"! da ich mir keinen anderen rat mehr wusste- habe ich mich an euch gewand. vielen dank im voraus gotha

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Community-Antworten (1)

R
Realist

27.04.2009 um 13:19 Uhr

Es ist absolut zulässig

a) 30 Arbeitnehmer zu beschäftigen b) nur befristete Arbeitsverträge abzuschließen c) nur Arbeitsverträge über 30 Wochenstunden abzuschließen (die Arbeitnehmer können unter den Voraussetzungen des § 9 TZBfG allerdings versuchen, eine Erhöhung zu verlangen.... ob das erfolgreich verläuft, weiß man aber ohne weiteres nicht) d) Zweigstellen einzurichten e) keinen BR zu haben.... wenn die Belegschaft sich nicht drum kümmert. Wenn aber einer da wäre, würde das an der beschriebenen Struktur nichts ändern können

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