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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

RECHTE UND PLICHTEN DER KURZARBEIT?

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PAULINO
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,wir sind ein Fünfer Gremium und haben probleme mit unserem Betriebsleiter,da er jetzt schon zum dritten mal die Kurzarbeit zum Monatsende abbricht und sogar und sogar ein Längerbleiben verlangt . Wir finden das nicht in Ordnung ! Wie würdet ihr vorgehen. Nebenbei werden Maschinenführer aufgefordert 12 Stunden zu fahren, damit ALLE Maschinen durchlaufen,da sonst die Aüfträge nicht erfüllt werden können . Einerseits Werden Kollegen nachhause geschickt und anderseits werden sie Extrem Kurzfristig angerufen wieder Arbeiten, zu kommen. Freue mich auf eure Tipps

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Community-Antworten (8)

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pirat

27.04.2009 um 10:46 Uhr

@PAULINO, naja, Tipps hättet Ihr im Vorfeld gebraucht, so in Richtung BV Kurzarbeit, oder gibt es eine?

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PAULINO

27.04.2009 um 10:55 Uhr

Ja es gibt eine BV Kurzarbeit ... Nartürlich steht da nichts über: Mehrarbeit wärend der KUG oder über ein Vorübergehendes Aussetzen der KUK ? Die KUK wird jetzt Schamlos ausgenutzt .

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Kriegsrat

27.04.2009 um 11:07 Uhr

tja, paulino

das kommt davon, wenn sich betriebsräte, die wenig ahnung vom thema haben, scheuen, zum abschluß einer derartigen betriebsvereinbarung einen sachverständigen hinzuzuziehen

Hat sich der Arbeitgeber zur Durchführung der Kurzarbeit entschlossen, so kann er diese nicht einseitig anordnen. Er bedarf hierzu vielmehr der Mitbestimmung des Betriebsrats, der gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bei der Anordnung von Kurzarbeit ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht hat. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber frühzeitig die Kurzarbeit einstellen und zur betriebsüblichen Arbeitszeit zurückkehren will. Führt der Arbeitgeber einseitig ohne Zustimmung des Betriebsrats Kurzarbeit ein, bleibt es zugunsten des Arbeitnehmers bei der vertraglich vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit. Nach der Rechtsprechung des BAG hat der Betriebsrat sogar ein Initiativrecht, d.h. er kann selbst die Einführung von Kurzarbeit anregen und ggf. eine Entscheidung der Einigungsstelle über die Frage herbeiführen

http://www.uta-zapf.de/files_zapf/kurzarbeit_lang.pdf

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PAULINO

27.04.2009 um 11:18 Uhr

Hi kriegsrat, ??????????? Weil wir nicht soviel über KUG wussten,haben wir die BV von GEW IGBCE überprüfen lassen ... Der AG handelt denoch eigenmächtig. Gruß PAULINO

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pirat

27.04.2009 um 11:36 Uhr

@ PAULINO,

"Weil wir nicht soviel über KUG wussten,haben wir die BV von GEW IGBCE überprüfen lassen" na toll....dann sollen die die Suppe doch auslöffeln!!

K
Kriegsrat

27.04.2009 um 11:40 Uhr

paulino, selbst auf die gefahr hin, daß ich jetzt dafür verprügelt werde und im hinblick auf erfahrungen mit unseren gewerkschaftsvertretern (die würde ich heute nicht mal mehr nach der uhrzeit fragen) wäre in solchen fällen ein versierter fachmann/-anwalt für arbeitsrecht der richtige sachverständige, mit dem man gemeinsam eine entsprechende BV erarbeitet

ich möchte ja nicht pauschal die kompetenz von gewerkschaften in frage stellen, aber das ergebnis eurer BV zeigt wohl, daß hier einiges wichtige "vergessen" wurde. Auch wenn hier eine "rechtliche prüfung" ( des BV-Vorschlags des AG?) durch die gewerkschaft erfolgte, ist sie wohl nicht optimal auf die eigenarten eures betriebs eingestellt worden

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Neulingfünfundvierzig

27.04.2009 um 11:53 Uhr

Das ist wie die klassische Geschichte bei VW in den Werken(neue Bundesländer) kurzarbeit wurde angemeldet aber eben nicht für den gesamten Betrieb, für 2 Fahrzeugtpyen laufen die Bänder ständig und es gibt gar auch mal Mehrarbeitsstunden, für die Arbeiter der anderen dort gefertigten Typen gilt Kurzarbeit. Nun dieser Betrieb hat einen großen Betriebsrat sogar mit Freigestellten und trotzdem läuft das so ab, sicherlich sitzen dort mehr Fachleute als in einem kleineren Betriebsrat zu diesem Thema, aber trotzdem warum ??? Weil hier eigentlich unsere Reguierung (bzw. AfA) gefordert wäre, die Vorschriften für die Kug sind zwar reichlich aber doch nicht ausreichend. Wenn ein AG nun meint ich stelle mal einen Kug-Antrag weil es im Moment sehr schlecht aussieht und entlasse deswegen keine Leute sondern schicke diese in KU dann kann zwar der Betriebsrat einige Sachen heraushandeln aber eben doch nicht alles und sicherlich stimmt mir hier jeder Betriebsrat zu, lieber Arbeitsplätze zu erhalten als diese zu entlassen und hier sind eben auch Kompromisse "beidseitig" zu machen. Und wenn nun der AG eben in der ersten Monatshälfte wenig Arbeit hat, dieses sich aber im laufe des Monats ändert, wieso sollte dann nicht die KU abgebrochen werden ? Hauptsache es erfolgt eine dementsprechende Meldung an die AfA. Die Sache mit den 12 Stunden für Maschinenführer ist ja wieder was anderes, hier hat der BR ja eine weitere Möglichkeit einzuschreiten, denn auch hierfür hat er ein Mitspracherecht.

M
micBR

28.04.2009 um 10:55 Uhr

@kriegsrat

da hat aber einer schlechte Erfahrung mit der Gewerkschaft gesammelt. Du hast sicher recht, dass man sich auf die Kollegen der GEW nicht immer 100% verlassen kann. Dennoch denke ich einen vernünftige BV KUA bekommen die schon hin. Wie ich Paulino verstanden habe (Zitat: "Der AG handelt denoch eigenmächtig.") hält der AG sich nicht an die Regelungen in der BV und der BR ist nicht in der Lage sich durchzusetzen. Da könnte die GEW erst mal nix für.

@ Paulino

ich würde mich an eurer Stelle mal mit dem GEW-Sekretär in Verbindung setzen, der soll eurem AG mal auf die Füsse treten.

Gruß

MicBR

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