Rechte und Plichten der BR-Mitglieder - Wie kann ich Betriebsratsmitglieder zur Teilnahme an einer lang geplanten Klausurtagung zwingen?
Wie kann ich Betriebsratsmitglieder zur Teilnahme an einer lang geplanten Klausurtagung zwingen. Der Beschluss zur kKausurtagung und Ort und Zeiliche Lage wurden Einstimmig beschlossen. Ist es möglich den Ausschluss aus dem Betriebsrat zu erwirgen wenn das Betriebsratmitglied seinen Plichten (Schulungen, Klausurtagung, Br-Sitzungen) nicht nachkommt.
Community-Antworten (9)
14.03.2007 um 11:31 Uhr
- gar nicht
- lies mal §23 BetrVG oder Du versuchst es mit erwürgen statt mit "erwirgen"
14.03.2007 um 18:21 Uhr
@Robin H. Das geht sehr wohl... ...auch mit dem § 23 BetrVG!
15.03.2007 um 10:32 Uhr
Kölner Zweifel, zweifel, zweifel.....
zwingen!?
15.03.2007 um 17:30 Uhr
@Robin H. Dann fasse mal als Gremium einen Beschluss, dass Herr oder Frau B.Triebsrat auf eine Schulung fahren soll; melde es dann an und warte in Ruhe ab...
30.03.2007 um 11:43 Uhr
Kölner, immer noch zweifel, zweifel, zweifel.....
Ob die Teilnahme an einer BR-Klausur wohl wirklich zu den Ahndungsfähigen Pflichten eines BR gehört?
Wenn ich objektiv verhindert bin, kann ein Beschluss des BR mich wohl kaum zwingen.
30.03.2007 um 13:43 Uhr
Wie passt den Zwang und Ehrenamt zusammen???????????????????????????? Beschluß vor zwei Monaten gefasst! Gestern erfahre ich meine Schwester die ich ewig nicht gesehen habe kommt an dem Termin zu Besuch. Ich kann aus familiären Gründen nicht an dem beschloßenen Termin teilnehmen. Wer will mich zwingen?????????????
30.03.2007 um 13:59 Uhr
@Werner Wenn Du Dich aus diesem Grund von einem Seminar abmeldest, dann wird ein Veranstalter sicher sehr viel Verständnis dafür aufbringen und versuchen, Dein Geld zu bekommen...er hätte gute Chancen! Auch hätte der AG sicherlich noch mehr Spass im Rahmen des EntgFzG
30.03.2007 um 14:13 Uhr
Wir reden über eine Klausurtagung nicht über ein Seminar. Ich habe lediglich Rahmenbedingungen aufgeführt. Natürlich würde ich kurzfristig Urlaub beantragen,bei einem vernünftigen Verhältnis zum ArbGeb. sehe ich da kein Problem mit der Genehmigung.
30.03.2007 um 14:15 Uhr
@Werner Stimmt. Wenn der Arbeitgeber auf Zack ist, wird er Dir den Urlaub so ohne weiteres nicht genehmigen!
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