BR Sitzungen sollen an Kurzarbeitstagen stattfinden
Jetzt dreht unser AG durch. Ich habe zur einer BR Sitzung eingeladen an dem Tage , wo alle BR Mitglieder im Betrieb sind und gearbeitet wird. Sonst sind alle BR Mitglieder wegen der Kurzarbeit über die Wochen verstreut am Arbeiten und es kaum möglich ist sich zu treffen. Der AG hat das angeführt : Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. …
und wir sollen verschieben auf die Kurzarbeitstage. Dann müssten einige vom BR für ca. 2 Stunden zur Firma fahren und zurück. Das ist einigen wegen der Wegstrecke nicht zuzumuten. Was kann man dagegen tun?
Community-Antworten (8)
28.09.2020 um 17:19 Uhr
"Die Sitzungen des Betriebsrats finden in der Regel während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. …"
Damit hat er ja recht. ABER: die Entscheidung wann unter Beachtung dieser Grundsätze der Termin ist, das entscheidet der BRV bei der Einladung. Also nicht verrückt machen lassen
28.09.2020 um 17:52 Uhr
Einfach ignorieren. Wenn der AG dich anspricht, sage ihm, dass er ggf. die Zeiten für die Sitzungen und die Fahrzeiten der Kollegen dennoch tragen muss. Und da ist eigentlich nichts für ihn gewonnen.
28.09.2020 um 22:43 Uhr
Bei uns steht unter der Kurzarbeitsmitteilung der Text: Hinweis an Betriebsratsmitglieder: Zur persönlichen Teilnahme an BR Sitzungen müssen sie außer bei Krankheit, in unternehmen kommen. Bitte melden sie sich vorher an und nacher ab beim Vorgesetzten. Daraus leitet der AG ab, die BR Sitzungen an den Kurzarbeitstagen legen zu müssen.
28.09.2020 um 23:44 Uhr
Der BR kann es für sich entscheiden. Da interessiert ein solcher Satz niemanden
29.09.2020 um 05:47 Uhr
Werden den alle KA Tage bei BR Mitgliedern mit 100% Lohn gerechnet? Müsste dann ja so sein, nach seiner Logik.
29.09.2020 um 09:52 Uhr
Es werden nur die die Stunden der BR Sitzung mit 100% Lohn vergütet. Der Rest ist wieder KUG.
29.09.2020 um 10:15 Uhr
Dem AG ist bekannt das er einen Betriebsrat im Hause hat und das dessen Mitglieder frei zu sind. Demnach ist er hier in der Pflicht eine MA Planung so zu erstellen das die BRM´s in Ruhe ihre ehrenamtliche Tätigkeit nachgehen können. Tut er dies nicht, könnte man es als Versuch werten die BR Arbeit zu behindern. Haltet euch immer vor Augen: Der AG ist dem BR nicht Weisungsbefugt. Seht als BR den AG als euren Geschäfts- und Vertragspartner. Und noch ein Tipp am Rande. Ist es unabdinglich das ein BR außerhalb der Arbeit zu einer Sitzung erscheinen muss hat der AG die gesamten Reisekosten tragen.
29.09.2020 um 12:47 Uhr
Gilt das auch mit den Reisekosten, wenn sich der BRM in Kurzarbeit befindet und muss zur BR Sitzung kommen?
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