Erstellt am 23.04.2009 um 15:26 Uhr von rolfo
Nein, darf er nicht. Die Stellenbeschreibung sollte ja bereits bei der Einstellung vorgelegen haben oder kann separat angefordert werden, aber Einsicht in AV -nein!
Erstellt am 23.04.2009 um 15:38 Uhr von kriegsrat
na ja, wenn euch der AN seinen arbeitsvertrag zeigt ????
ein recht habt ihr nicht dazu, aber fragen kann man ihn ja mal.......