Einsichtnahme in Arbeitsverträge
Darf der BR Einsicht nehmen in Arbeitsverträge, wenn es um Weiterbeschäftigungen, Kündigungen als auch Umsetzungen im Unternehmen betrifft? Hierbei ist uns lediglich die Stellenbezeichnung wichtig!
Community-Antworten (2)
23.04.2009 um 17:26 Uhr
Nein, darf er nicht. Die Stellenbeschreibung sollte ja bereits bei der Einstellung vorgelegen haben oder kann separat angefordert werden, aber Einsicht in AV -nein!
23.04.2009 um 17:38 Uhr
na ja, wenn euch der AN seinen arbeitsvertrag zeigt ???? ein recht habt ihr nicht dazu, aber fragen kann man ihn ja mal.......
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