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Einsichtnahme in Arbeitsverträge

J
Jabri
Jan 2018 bearbeitet

Darf der BR Einsicht nehmen in Arbeitsverträge, wenn es um Weiterbeschäftigungen, Kündigungen als auch Umsetzungen im Unternehmen betrifft? Hierbei ist uns lediglich die Stellenbezeichnung wichtig!

5.52702

Community-Antworten (2)

R
rolfo

23.04.2009 um 17:26 Uhr

Nein, darf er nicht. Die Stellenbeschreibung sollte ja bereits bei der Einstellung vorgelegen haben oder kann separat angefordert werden, aber Einsicht in AV -nein!

K
Kriegsrat

23.04.2009 um 17:38 Uhr

na ja, wenn euch der AN seinen arbeitsvertrag zeigt ???? ein recht habt ihr nicht dazu, aber fragen kann man ihn ja mal.......

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