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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung Arbeitsverträge an aktuelle Rechtslage

T
Tonermonster
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir im Gremium sind gerade damit konfrontiert, daß der AG die Arbeitsverträge ändern („an die aktuelle Rechtslage anpassen“) möchte, sofern es z.B. durch Umgruppierung, Versetzung o.ä. einmal dazu kommt. Er möchte sozusagen dann die Gelegenheit beim Schopf packen.

Ich muss dazu sagen, daß viele der AN (45 Leute sind wir hier) gar keinen Arbeitsvertrag haben, da sie vor Jahren/Jahrzehnten per Handschlag eingestellt wurden.

Und die AN die einen haben, natürlich mit den rechtlichen Grundlagen wie sie damals gültig waren.

Der AN begründet seinen Wunsch z.B. wie folgt: . die Rechtsprechung zu den Arbeitsverträgen entwickelt sich laufend weiter . allgemein haben sich die Arbeitsverträge fortentwickelt wie beim Versetzungsvorbehalt, Kurzarbeit, Datenschutz etc.

Nach und nach (bzw. bei Gelegenheit) soll ein Großteil der AN dadurch aktuelle rechtskonforme Arbeitsverträge erhalten. Die Betriebszugehörigkeit wird anerkannt, Gehalt usw. wird nicht angetastet.

Ist von Euch jemand mit Vertragsrecht in so einer Angelegenheit betraut? Müssen die Arbeitsverträge überhaupt an die aktuelle Rechtslage angepasst werden?

Wer / wo / was zwingt den AG zu sowas? Es riecht natürlich verdächtig (zumindest teilweise), da müssten wir stark aufpassen was nicht alles eingebaut werden könnte. Viele AN blicken bei mehreren Seiten ggf. nicht vollumfänglich durch und würden dann wohl unterschreiben.

Danke euch. Ich hoffe wir können hier was dazu erörtern

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Community-Antworten (4)

S
stehipp

28.09.2016 um 19:11 Uhr

Ich bin jetzt kein Experte für Vertragsrecht.

Aber wenn sich rechtlich etwas ändert gilt dies natürlich auch für alte Arbeitsverhältnisse, egal ob die per Handschlag oder schriftlich fixiert wurden. Viele Themen waren vor Jahren noch nicht relevant, ich denke hier vor allem an Datenschutz usw. Heute sehr wohl.

Grundsätzlich kann ich einen Arbeitgeber sogar verstehen, dass er gerne ein einheitlichen Arbeitsvertrag haben möchte. Haben wir vor ein paar Jahren auch gemacht. Sicherlich müsst Ihr dabei darauf achten, dass Euren Kollegen hierdurch kein Nachteil entsteht, also jeden Fall sep. anschauen, bei 45 Kollegen ist das ja überschaubar.

Ich würde mir vom AG mal diesen zukünftigen Arbeitsvertrag vorlegen lassen und diesen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder Eurer Gewerkschaft durchgehen.

Spannend wird das ganze Thema, wenn bei Euch Mitarbeiter unterschiedliche Regelungen zurückliegend hatten. Hier habt ihr vielleicht die Chance mit dem Arbeitgeber über BV Regelungen für alle Mitarbeiter zu erwirken. Von wegen Gleichbehandlung und so. versuchen kann man es ja.

P
Pickel

28.09.2016 um 19:27 Uhr

Der AG und der AN sind an den vereinbarten Vertrag gebunden. Wenn der AN ein höheres Gehalt / Versetzung wünscht, bittet er um eine Vertragsänderung. In diesem Zuge kann der AG selbstverständlich ebenfalls Änderungswünsche nennen. Dann stellt sich die Frage, ob beide Parteien handlungseinig werden. Wenn nicht, leibt es beim alten Dienstverhältnis.

G
gironimo

28.09.2016 um 19:27 Uhr

Ich schätze, dem AG geht es nicht um Rechtsfragen. Er will wahrscheinlich die eine oder andere Änderungen zu seinen Gunsten.

Niemand ist gezungen einen neuen Vertrag zu unterschreiben. Und vor einer gründlichen rechtlichen Prüfung so wie so nicht.

Der BR sei an Paragraph 94 BetrVG erinnert

T
Tonermonster

02.10.2016 um 22:52 Uhr

Danke schonmal! Müssen Verträge denn generell geändert werden, so daß sie einer aktuellen Rechtslage entsprechen? Ich würda da zu "nein" tendieren, denn 1. Vertragsfreiheit sofern es nicht grob gegen geltendes Recht verstößt und dann eben... wenn sich geltendes Recht so grundlegend ändert gilt es ja sowieso, auch wenns nicht irgendwo aufgeschrieben steht.

Hat dazu noch jemand mehr Infos?

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