Hallo,
wir im Gremium sind gerade damit konfrontiert, daß der AG die Arbeitsverträge ändern („an die aktuelle Rechtslage anpassen“) möchte, sofern es z.B. durch Umgruppierung, Versetzung o.ä. einmal dazu kommt.
Er möchte sozusagen dann die Gelegenheit beim Schopf packen.

Ich muss dazu sagen, daß viele der AN (45 Leute sind wir hier) gar keinen Arbeitsvertrag haben, da sie vor Jahren/Jahrzehnten per Handschlag eingestellt wurden.

Und die AN die einen haben, natürlich mit den rechtlichen Grundlagen wie sie damals gültig waren.


Der AN begründet seinen Wunsch z.B. wie folgt:
. die Rechtsprechung zu den Arbeitsverträgen entwickelt sich laufend weiter
. allgemein haben sich die Arbeitsverträge fortentwickelt wie beim Versetzungsvorbehalt, Kurzarbeit, Datenschutz etc.


Nach und nach (bzw. bei Gelegenheit) soll ein Großteil der AN dadurch aktuelle rechtskonforme Arbeitsverträge erhalten.
Die Betriebszugehörigkeit wird anerkannt, Gehalt usw. wird nicht angetastet.


Ist von Euch jemand mit Vertragsrecht in so einer Angelegenheit betraut?
Müssen die Arbeitsverträge überhaupt an die aktuelle Rechtslage angepasst werden?

Wer / wo / was zwingt den AG zu sowas? Es riecht natürlich verdächtig (zumindest teilweise), da müssten wir stark aufpassen was nicht alles eingebaut werden könnte.
Viele AN blicken bei mehreren Seiten ggf. nicht vollumfänglich durch und würden dann wohl unterschreiben.

Danke euch. Ich hoffe wir können hier was dazu erörtern