Mindeststunden & Urlaub
Hallo zusammen,
vorab kurz die Basics. Dienstleistung (privater Sicherheitsdienst), keine Kurzarbeit & gute Auftragslage.
Mitarbeiter A hat einen 100h/Monat Vertrag und nimmt diesen Monat zusätzlich 10 Tage Urlaub. Der AG plant ihn anschließend nur noch so ein, dass er lediglich 40h arbeitet und mit den kommuliertern Stunden der Urlaubstage auf seine vertraglichen 100h/ Monat kommt.
Meiner Ansicht nach sind die Urlaubstage nicht auf die vertraglichen Stunden anzurechnen und der AG wäre für die offenen 60h im Annnahmeverzug. Vor und nach der Urlaubslegung wären noch ausreichend Tage zur Verfügung gewesen, um Mitarbeiter A auf seine 100h zu bringen.
Freue mich über jedes Feedback!
Community-Antworten (4)
23.04.2020 um 16:54 Uhr
Die Person im Beispiel möchte 100 h arbeiten, trotz Urlaub? Warum? Will der AG dann auch nur die 40 h bezahlen, oder was ist los?
P.S. Kenne mich in dem Thema nicht sonderlich aus, daher schieße ich zunächst einmal nur ins Blaue.
23.04.2020 um 16:57 Uhr
ja, Mitarbeiter A hat klar angebgeben, dass er natürlich trotz Urlaub seine vertraglichen 100h arbeiten will und die Arbeitsleistung bereitstellt.
23.04.2020 um 17:12 Uhr
Der Ma kann das ja anbieten - aber der AG muss das Angebot nicht annehmen Dass wären nämlich Überstunden. Der MA hat 100 Sollstunden - da ihm gem. BUrlG und Av Erholungsurlaub zusteht und er diesen ja auch nimmt (10 Tage Berechnet mit 60 Std.) verringern sich seine Sollstunden in dem Monat um die 60 - also muss er noch 40 Stunden erbringen.
23.04.2020 um 17:48 Uhr
Urlaub bedeutet dass der Arbeitnehmer in dieser Zeit von der Arbeitspflicht freigestellt wird. Wenn er aber in diesem Monat die vertraglich vereinbarten 100 Stunden arbeiten würde, dann verbliebe ja keine Arbeitsleistung mehr von der er freigestellt werden könnte.
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