Höhe der Mindeststunden; Chef zahlt nur 160 Std. für Vollzeitkräfte (Wachgewerbe), in der Vergangenheit ca.220 Std. gearbeitet - Ist so etwas zulässig?
Hallo ,bei uns im Betrieb ist wenig Arbeit. Nun sagt der Chef ,er zahlt nur 160 Std. für Vollzeitkräfte (Wachgewerbe).Haben in der Vergangenheit ca.220 Std. gearbeitet. Ist so etwas zulässig ? Keine Kurzarbeit angemeldet .
Community-Antworten (1)
02.03.2009 um 08:48 Uhr
die schlüsselfrage : gilt für euch der tarifvertrag ? der bundesrahmenmanteltarifvertrag für das bewachungsgewerbe ist z.b. allgemeinverbindlich die länderspezifischen lohntarifverträge sind es m.W. nicht, dazu müßte der AG mitglied im AG-Verband sein oder in euren arbeitsverträgen wird auf die gültigkeit hingewiesen
je nach dem, wie ihr dort eingruppiert seid, liegen verschiedene stundekontingente vor (z.b. lohngruppe xy 160-220 Std) die mindestzahl muß der AG bezahlen bzw. muß euch in diesem rahmen beschäftigen für die höchstzahl kann euch der AG verpflichten zu arbeiten ein recht, immer für die höchstzahl an zulässigen stunden beschäftigt zu werden, habt ihr nicht mit kurzarbeit hat das nichts zu tun
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