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Kurzarbeit

W
Walti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo miteinander!

Hat der Betriebsrat, bei Einführung von Kurzarbeit, ein Mitspracherecht über den betroffenen Personenkreis? Der Arbeitgeber lässt Betriebsleiter, Ingenieure u. Techniker weiter zur Arbeit kommen, obwohl diese bei Kurzarbeit auch weniger zu tun haben.

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Community-Antworten (1)

R
rolfo

23.04.2009 um 13:20 Uhr

Das wird der BR sicherlich nicht entscheiden können ob die genannten Personen wegen der Kurzarbeit weniger zu tun haben. Gerade diese Leute sind gefordert alles mögliche zu unternehmen um die Kurzarbeit zu beenden oder zu begrenzen indem sie evtl. neue Kunden oder Aufträge beschaffen. Der AG will für seine sonstigen Mitarbeiter Kurzarbeit einführen oder auch nur für eine bestimmte Abteilung, das ist vollommen legal, hierzu braucht ihr aber eine BV. Ohne die geht nichts, verlangt die AfA. Ihr müsst auch prüfen ob die KUG wirklich erfoderlich ist, auch dies müsst ihr der AfA bescheinigen.

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