Kurzarbeit
Hallo miteinander!
Hat der Betriebsrat, bei Einführung von Kurzarbeit, ein Mitspracherecht über den betroffenen Personenkreis? Der Arbeitgeber lässt Betriebsleiter, Ingenieure u. Techniker weiter zur Arbeit kommen, obwohl diese bei Kurzarbeit auch weniger zu tun haben.
Community-Antworten (1)
23.04.2009 um 13:20 Uhr
Das wird der BR sicherlich nicht entscheiden können ob die genannten Personen wegen der Kurzarbeit weniger zu tun haben. Gerade diese Leute sind gefordert alles mögliche zu unternehmen um die Kurzarbeit zu beenden oder zu begrenzen indem sie evtl. neue Kunden oder Aufträge beschaffen. Der AG will für seine sonstigen Mitarbeiter Kurzarbeit einführen oder auch nur für eine bestimmte Abteilung, das ist vollommen legal, hierzu braucht ihr aber eine BV. Ohne die geht nichts, verlangt die AfA. Ihr müsst auch prüfen ob die KUG wirklich erfoderlich ist, auch dies müsst ihr der AfA bescheinigen.
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in
Anwalt für eine BV
ÄlterGuten Morgen alle zusammen, Bei uns ist noch keine Kurzarbeit, der AG möchte das der BR eine BV für die Kurzarbeit ausarbeitet, falls doch die Kurzarbeit in den nächsten Monaten unser Unternehmen trif