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Arbeitnehmerpflichten während Kurzarbeit 100%

A
anonymeruser
Apr 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hätte zum Thema Kurzarbeit (neu für mich) ein paar Fragen, sogar mit recht konkretem Beispiel: In der vorigen Woche freitags nahm ich an einer Besprechung teil, in welcher von Terminfindungen für die Folgewoche gesprochen wurde, für ein Thema bei welchem ich eventuell mitwirken solle. Dann aber an diesem Montag nach Feierabend (befinde mich seit Wochen im Homeoffice, aber gut ausgelastet) überraschend die Frage telefonisch: Ob ich denn heute gearbeitet hätte, weil eigentlich für die gesamte Woche 100% Kurzarbeit für mich (wie auch für weitere Kollegen) vorgesehen ist. OK, dann eben die restliche Woche 100% kurz, gut für das momentane Homeschooling der Kids. Nun fanden weitere MS-Teams-Besprechungen sowie Mailverkehr statt, an welchem ich (meines Erachtens logischerweise) NICHT teilnahm, un dachte das sei auch vollkommen rechtens. Schliesslich verstand ich 100% Kurzarbeit eben NICHT als unbezahlte Rufbereitschaft, insofern habe ich keine Mails geprüft. Gestern abend dann der Anruf von meinem direkten Vorgesetzten, welcher mich in Kenntnis setzte dass ich in einem morgendlichen VorOrt-Termin bei einem Kunden eingeplant wurde, über was man IHN kurz vor Feierabend informierte, am Vortag des Termins. Ich habe den Termin abgelehnt, da ich momentan mich um zwei Kinder alleine kümmern muss, sowas übersteigt meine Flexibilität, mein direkter Vorgesetzter legte mir dies auch ziemlich genau so nahe.

Er sagte zwar, er stelle es mir komplett frei, wie ich darauf reagiere, sowie dass er mich absolut bei der Ablehnung desselben unterstütze, denn ebendies habe er schon eben dem einladenden Kollegen mitgeteilt, aber grundsätzlich würde mich nun schon interessieren...muss ich als Arbeitnehmer über jedes Stöckchen springen?

Wenn man mich in 100% schickt, dass ich dann nicht in den Urlaub verreisen darf sowie im Krankheitsfall mich krank melden muss ist mir klar, aber nachdem mir nachdrücklich mitgeteilt wurde es läge jetzt alles auf Eis, und das mit dem Montag schon kompliziert wäre, muss ich wirklich meine Mails täglich prüfen? Muss ich an Teams-Besprechungen teilnehmen?

Oder kann ich mich nicht, wie ich es eigentlich erwartet hätte, darauf verlassen wie von meinem Kollegen in einem dringenden Fall ANGERUFEN zu werden, bzw. darauf dass die Firma ihre Kurzarbeitsplanung mit den Ideen von möglichen Einsätzen in Einklang bringt...BEVOR sie Mitarbeiter in 100% Kurzarbeit schickt.

Vielleicht kann mir hierzu jemand auf die Sprünge helfen, ggf. liege ich auch komplett falsch mit meinen Annahmen, speziell bzgl. Mails checken.

Grüsse von der Homeschooling-Front, ein verwirrter Arbeitnehmer ;)

1.47602

Community-Antworten (2)

S
stehipp

23.04.2020 um 15:52 Uhr

Nein du liegst mit deiner Ansicht nicht falsch. Wenn dein AG für dich 100% Kurzarbeit angemeldet hat sagt er damit aus, dass er für dich während dieser Zeit keine Arbeit hat. Und damit musst du auch nicht "freiwillige" und aus "langeweile" jederzeit erreichbar sein, Mails checken usw. Wenn dein AG der Meinung ist, dass er dich jetzt doch braucht kann er ja jederzeit die Kurzarbeit reduzieren (Abstimmung mit BR/ Meldung Arbeitsagentur). Dann bekommst du für die Zeit die du arbeitest auch wieder volles Gehalt. Dein AG muss sich schon entscheiden was er will.

K
Kjarrigan

23.04.2020 um 16:27 Uhr

hallo stehipp - so starr wie du das ausführst ist das aber nicht - Die Anzeige bei der ARGE ist ja ken Dienstplan. Der AG zeigt bei der ARGE Kurzarbeit an und erhält einen Grundsatz Bescheid. Die Abrechnung wer wieviel Stunden dann gearbeitet hat erfolgt im nachhinein. Wenn in einem Monat doch Arbeit anfällt, weil sich die Lage geändert hat - kann und der AG auch MA aus der Kurzarbeit zur Arbeit heranziehen -ABER natürlich mit einer Ankündigungsfrist So und hier gibt es oft Streit wie lange die sein soll - daher wäre es gut wenn diese bereits in einer BV oder in der Vereinbarung mit dem MA steht.

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