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Kurzarbeit

TF
Tante Frieda
Apr 2020 bearbeitet

In unserem Betrieb gibt es Kurzarbeit an einzelnen Tagen (fünf Tage pro Monat). Wenn eine BR-Sitzung auf einen eingetragenen kurzarbeitstag fälllt und man an der Sitzung teilnimmt: hat man dann Anspruch auf zeitausgleich?

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Community-Antworten (6)

C
celestro

22.04.2020 um 23:47 Uhr

Ja, Nein, Vielleicht

TF
Tante Frieda

22.04.2020 um 23:55 Uhr

Hast Du getrunken?

C
celestro

23.04.2020 um 01:39 Uhr

Ich nicht ... aber die Tante vielleicht, die eine Frage so stellt, das jede meiner Antworten richtig sein könnte. Geht das auch in verständlich formuliert?

TF
Tante Frieda

23.04.2020 um 10:30 Uhr

  1. wir haben Kurzarbeit.
  2. und zwar immer freitags.
  3. freitags findet die Betriebsratssitzung statt.
  4. das BR-Mitglied ist freitags in Kurzarbeit, kommt aber zur Sitzung.
  5. hat er/sie jetzt Anspruch auf Zeitausgleich?
R
rtjum

23.04.2020 um 10:43 Uhr

ja, Du machst den Zeitanteil der BR-Sitzung dann KuA an einem Tag an den Du arbeitest, wenn die Sitzung den ganzen Tag geht dann also den Ausgleich als einen anderen Tag frei. Es sei denn ihr habt in eurer BV anderes geregelt

C
celestro

23.04.2020 um 16:23 Uhr

Ich würde eher sagen, NEIN!

Am Freitag wird nicht gearbeitet, also gibt es auch keinen Ausgleich für Personen, die dort trotzdem etwas machen. Einfache Lösung ... keine BR-Sitzungen mehr auf den Freitag legen.

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