Kurzarbeit
In unserem Betrieb gibt es Kurzarbeit an einzelnen Tagen (fünf Tage pro Monat). Wenn eine BR-Sitzung auf einen eingetragenen kurzarbeitstag fälllt und man an der Sitzung teilnimmt: hat man dann Anspruch auf zeitausgleich?
Community-Antworten (6)
22.04.2020 um 23:47 Uhr
Ja, Nein, Vielleicht
22.04.2020 um 23:55 Uhr
Hast Du getrunken?
23.04.2020 um 01:39 Uhr
Ich nicht ... aber die Tante vielleicht, die eine Frage so stellt, das jede meiner Antworten richtig sein könnte. Geht das auch in verständlich formuliert?
23.04.2020 um 10:30 Uhr
- wir haben Kurzarbeit.
- und zwar immer freitags.
- freitags findet die Betriebsratssitzung statt.
- das BR-Mitglied ist freitags in Kurzarbeit, kommt aber zur Sitzung.
- hat er/sie jetzt Anspruch auf Zeitausgleich?
23.04.2020 um 10:43 Uhr
ja, Du machst den Zeitanteil der BR-Sitzung dann KuA an einem Tag an den Du arbeitest, wenn die Sitzung den ganzen Tag geht dann also den Ausgleich als einen anderen Tag frei. Es sei denn ihr habt in eurer BV anderes geregelt
23.04.2020 um 16:23 Uhr
Ich würde eher sagen, NEIN!
Am Freitag wird nicht gearbeitet, also gibt es auch keinen Ausgleich für Personen, die dort trotzdem etwas machen. Einfache Lösung ... keine BR-Sitzungen mehr auf den Freitag legen.
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