Erstellt am 22.04.2020 um 21:47 Uhr von celestro
Erstellt am 22.04.2020 um 21:55 Uhr von tante frieda
Erstellt am 22.04.2020 um 23:39 Uhr von celestro
Ich nicht ... aber die Tante vielleicht, die eine Frage so stellt, das jede meiner Antworten richtig sein könnte. Geht das auch in verständlich formuliert?
Erstellt am 23.04.2020 um 08:30 Uhr von tante frieda
1. wir haben Kurzarbeit.
2. und zwar immer freitags.
3. freitags findet die Betriebsratssitzung statt.
4. das BR-Mitglied ist freitags in Kurzarbeit, kommt aber zur Sitzung.
5. hat er/sie jetzt Anspruch auf Zeitausgleich?
Erstellt am 23.04.2020 um 08:43 Uhr von rtjum
ja, Du machst den Zeitanteil der BR-Sitzung dann KuA an einem Tag an den Du arbeitest, wenn die Sitzung den ganzen Tag geht dann also den Ausgleich als einen anderen Tag frei. Es sei denn ihr habt in eurer BV anderes geregelt
Erstellt am 23.04.2020 um 14:23 Uhr von celestro
Ich würde eher sagen, NEIN!
Am Freitag wird nicht gearbeitet, also gibt es auch keinen Ausgleich für Personen, die dort trotzdem etwas machen. Einfache Lösung ... keine BR-Sitzungen mehr auf den Freitag legen.