Nachtzuschlag
Hallo Leute, Wenn wir Spätschicht machen von 13:30-22:00 Uhr. Gilt die Regelung ab 16 Uhr 12% Nachtarbeit und ab 20:00 Uhr 50%,heißt wir bekommen 2 Stunden 50%.
Meine Frage an euch ,werden die 50% pro Stunde bezahlt oder 50% für 2 Stunden?
Community-Antworten (2)
22.04.2020 um 23:05 Uhr
Woher soll hier irgend jemand wissen, wie Ihr bezahlt werdet? Ich kenne zwar die Zuschläge nur "pro Stunde", aber das kann ja bei Euch anders geregelt sein.
Allerdings:
§ 2 Abs. 3 ArbZG:
"Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr."
also keine Ahnung, woher da bei Euch irgendwas mit "Nacht" kommt.
22.04.2020 um 23:50 Uhr
Hallo Celestro,
Das geht auch ein bisschen höflicher...Du bist nicht gezwungen mir zu Antworten. Trotzdem Danke.
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