Überschussauszahlung - Aufteilung an die Mitarbeiter durch den Betriebsrat?
Hallo! Hat der Betriebsrat Mitspracherecht wenn es um Auszahlung von Überschüssen kommen soll? folgener Fall: unsere Chefin hat sich überlegt im Januar 2010 einen Betrag (Höhe noch nicht bekannt) an die Mitarbeiter auszubezahlen. Sie will dem Betriebsrat den Betrag zur Verfügung stellen und uns entscheiden lassen, was damit gemacht werden soll, d.h. wir sollen entscheiden wer wie viel Geld bekommen soll. Ist das OK? Es gibt keine Gehaltslisten bzw. Einstufungen bei uns. Jeder Mitarbeiter bekommen individuellen Lohn. Nach unserem Entfinden ist das nur eine Art uns unbeliebt zu machen, da die Aufteilung nicht gerecht gehen wird. Wie seht ihr das?
Community-Antworten (4)
19.04.2009 um 22:11 Uhr
Hallo Moschu, zum einen ist Lohnhöhe nicht Aufgabe vom BR, sondern entweder individuell (wie bei Euch) oder per Tarifvertrag mit der Gewerkschaft zu regeln.
Da es sich hier um sowas wie eine Prämie oder Sonderzahlung handelt, die nichts mit der regelmäßige Lohnhöhe zu tun hat, könnte der BR zumindest so etwas wie eine "Grundsatzregelung" mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Also nicht welche Person wie viele Euros bekommt, sondern eben nach welchen Kriterien diese Prämie ausbezahlt wird (Stichwort: Gerechtigkeit und Gleichbehandlung). So ähnlich wie in manchen Firmen mit Verbesserungsvorschlägen oder anderen "besonderen Leistungen" umgegangen wird. Ist aber in jedem Fall ein heisses Eisen, was oft für viel Unfrieden sorgt. Ausserdem kann es ein einmaliges Strohfeuer sein, wo sich der Ärger dann echt nicht lohnt. Daher würde ich raten eines klar zu stellen: Es ist Aufgabe des Arbeitgebers das Geld zu verteilen - der BR kann nur durch Regelung auf Gerechtigkeit und Nachvollziehbarkeit hinwirken!
19.04.2009 um 22:21 Uhr
Hallo Moschu, mir ist noch etwas eingefallen: Wenn bei euch offenbar kein Tarifvertrag gilt, solltest Du evtl. mal Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen. Wenn es da Überschüsse zu verteilen gibt, wäre vielleicht ja auch Potential für einen Haustarifvertrag, wo man das dann auch gleich mit regeln könnte - und die Damen und Herren von der Gewerkschaft kümmern sich auch um die juristischen Details. Dann seid ihr als BR auf der sicheren Seite und könnt evtl. in der Tarifkommission noch andere Dinge hilfreich einbringen.
20.04.2009 um 11:30 Uhr
ich würde lieber mal in § 87 Abs. 1 Nr. 10 oder 11 BetrVG schauen und mein MBR ausüben...
20.04.2009 um 11:33 Uhr
Wenn es etwas zu verteilen gibt = Überschüsse, ist der BR zwingend mit im Boot.
Der AG entscheidet ob und wieviel Geld er an welche AN-Gruppen verteilen will. Der BR hat zwingendes MBR bzgl. der Verteilungsgerechtigkeit.
Und wenn in diesem Betrieb jeder MA seinen individuellen Lohn aushandeln kann, sollte dieser BR doch einmal über so etwas wie Eingruppierungsrichtlinien nachdenken ...
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