wie muss ich bei Kurzarbeit für den AG verfügbar sein?
Ich arbeite als Servicetechniker im Außendienst. Unser AG möchte bei Kurzarbeit eine Ankündigungszeit von einem Tag für Techniker im Außendienst. D.h., man kann während der Kurzarbeit angerufen werden, wenn am nächsten Tag ein Einsatz beim Kunden bevorsteht. Der AG könnte theoretisch alle Mitarbeiter auf 100% Kurzarbeit anmelden und dann je nach Bedarf diese Mitarbeit wieder einsetzten. Ist dieses möglich und wird sowas bei anderen Dienstleistern gehandhabt?
Community-Antworten (2)
18.04.2020 um 21:38 Uhr
Dazu soll ja der BR Regeln in einer BV Kurzarbeit festlegen.
Im Moment ist ja so ein wenig Ausnahmezustand - trotzdem, ein gewisses Maß von Vorankündigung sollte schon sein.
20.04.2020 um 09:10 Uhr
Du bist ja nicht im Urlaub, sodass man sagen könnte, "ich hab was anderes/besseres vor". Man sollte sich auch eher über jeden Tag freuen, den man Arbeiten darf/kann, selbst bei 100% Aufstockung zum KuG. Du hast schließlich immer noch einen Arbeitsvertrag, nachdem du deinen Pflichten nachkommen musst, wie gesagt, Kurzarbeit ist kein Urlaub. Daher sehe ich da kein Problem, wenn man sagt, dass du am nächsten Tag zu arbeiten hast, ist ja nicht so, dass er sagt, sei in 5 Minuten dort.
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