Urlaubsanspruch nach 1 jähriger Elternzeit?
Hallo, folgender Sachverhalt,ich bin am 11.01.08 ins Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft) gegangen. Am 13.07.2008 habe ich entbunden, mein erster Arbeitstag ist der 13.07.09. Habe ich schon Urlaubsanspruch (mit Beginn des 1. Arbeitstages) und wieviel bei regulär 30 Tagen im Jahr in unserem Betrieb? Und was ist mit meinem Urlaubsanspruch aus dem Jahr des Beschäftigungsverbotes?
Community-Antworten (4)
16.04.2009 um 10:56 Uhr
Hallo Sandkorn,
schau dir bitte § 17 BEEG an.
MfG Angi1
16.04.2009 um 13:16 Uhr
Hallo Angi1, danke für die Antwort, bin jedoch nicht mit allen Abkürzungen( Gesetzesbezeichnungen) firm. Aber ich werde es ausgoogeln.
MFG Sandkorn :)
16.04.2009 um 13:26 Uhr
@Sandkorn
BEEG = Bundeseltrengeld- und Elternzeitgesetz
Viele Grüße
Maria
16.04.2009 um 13:32 Uhr
@Sandkorn, hier gibt es was ganz drolliges! Wenn du auf die Buchstaben - BEEG - draufklickst, landest du mitten im Bundeselterngeld.......... :-))
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