Hallo,
folgender Sachverhalt,ich bin am 11.01.08 ins Beschäftigungsverbot (Schwangerschaft) gegangen. Am 13.07.2008 habe ich entbunden, mein erster Arbeitstag ist der 13.07.09. Habe ich schon Urlaubsanspruch (mit Beginn des 1. Arbeitstages) und wieviel bei regulär 30 Tagen im Jahr in unserem Betrieb? Und was ist mit meinem Urlaubsanspruch aus dem Jahr des Beschäftigungsverbotes?