Erstellt am 15.04.2009 um 20:33 Uhr von Troisdorfer
Die Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit hat der Ag zu beachten und
sich an das Arbeitszeitgesetzes (ArbZG),desweitern hat der Betriebsrat
hier das Mitbestimmungsrecht und der AG hat in diesem Fall kein Direktionsrecht .
Unterliegt ihr einem Tarifvertrag ?
Was sagen eure Arbeitsverträge aus ?
Gibt es ein BV über Mehrarbeit und Überstunden ?
MFG Troisdorfer
Erstellt am 15.04.2009 um 20:59 Uhr von Ichundich
Danke für die erste Antwort.
Kein Tarifvertrag.
Die BV wollen BR und AG über diese Phase "aussetzen", da hier auch das finanzielle Überleben der Firma relevant ist.
Höchstgrenze für Wochenarbeitszeit war 60h?
Arbeitsverträge 40h/Woche.
Erstellt am 15.04.2009 um 22:45 Uhr von Troisdorf
Das geht eine Wochenarbeitszeit von 60 Std. aus.
Monntags bis Samstags,für den Sonntag gelten :
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
Es ist in diesem Fall eine Verhandlungssache ...
Sollen die Mehrarbeit bezahlt werden oder
nur Abgefeiert ?