Direktionsrecht des Arbeitgebers - 15 Tage hintereinander arbeiten?
Unser Arbeitgeber hat einen großen Auftrag angenommen und möchte uns nun auch sieben Tage die Woche zu arbeiten vom 02. 05. - 16.05., sprich 15 Tage hintereinander. Inwiefern kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht gebrauch machen, und die Arbeit "anordnen", muss er sich nicht im Rahmen des Arbeitsvertrages bewegen? Und auch die Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit beachten?
Community-Antworten (3)
15.04.2009 um 22:33 Uhr
Die Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit hat der Ag zu beachten und sich an das Arbeitszeitgesetzes (ArbZG),desweitern hat der Betriebsrat hier das Mitbestimmungsrecht und der AG hat in diesem Fall kein Direktionsrecht . Unterliegt ihr einem Tarifvertrag ? Was sagen eure Arbeitsverträge aus ? Gibt es ein BV über Mehrarbeit und Überstunden ? MFG Troisdorfer
15.04.2009 um 22:59 Uhr
Danke für die erste Antwort.
Kein Tarifvertrag.
Die BV wollen BR und AG über diese Phase "aussetzen", da hier auch das finanzielle Überleben der Firma relevant ist.
Höchstgrenze für Wochenarbeitszeit war 60h?
Arbeitsverträge 40h/Woche.
16.04.2009 um 00:45 Uhr
Das geht eine Wochenarbeitszeit von 60 Std. aus. Monntags bis Samstags,für den Sonntag gelten : § 9 Sonn- und Feiertagsruhe § 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung § 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung Es ist in diesem Fall eine Verhandlungssache ... Sollen die Mehrarbeit bezahlt werden oder nur Abgefeiert ?
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