Unser Arbeitgeber hat einen großen Auftrag angenommen und möchte uns nun auch sieben Tage die Woche zu arbeiten vom 02. 05. - 16.05., sprich 15 Tage hintereinander.
Inwiefern kann der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht gebrauch machen, und die Arbeit "anordnen", muss er sich nicht im Rahmen des Arbeitsvertrages bewegen?
Und auch die Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit beachten?