Gibt es ein Gesetz darüber, wieviel WE man hintereinander arbeiten darf/soll/muß?
Hallo, ein MA in unserem Pflegeheim (Bezahlung BAT/Ost) trat an mich als MAV-Vorsitzenden heran mit folgendem Sachverhalt.
AN soll 4 WE hintereinander arbeiten....Begründung. 2 WE fielen ja in den Juli Dienst Plan und 2 WE sind im August Plan verankert. Alter Plan-Neuer Plan???? Es sind doch definitiv 4 WE hintereinander. ich verspreach mich zu erkundigen....nur finde ich mal wieder rein gar nichts an Gesetzen. Gibt es überhaupt ein Gesetz darüber, wieviel WE man hintereinander arbeiten darf/soll/muß????
Der AN ist im Pflegeheim der Einzige mit 2 kleinen Kindern...es wird keine Rücksicht mehr genommen...Wir sind sogar ein diakonisches Haus :/
Weiss jemand RAT??? ich wäre sehr dankbar
Community-Antworten (6)
15.07.2006 um 18:19 Uhr
Warum kommt der MA zum BR?
Der Arbeitsplan hat wegen der Mitbestimmung von der Leitung dem BR vorgelegt zu werden. Ohne Zustimmung des BR darf der Plan nicht veröffentlicht werden.
Zumindest Sonntagsarbeit gehört zu den Erschwernissen. Und diese sind gleichmäßig auf alle Mitarbeiter zu verteilen und der BR hat das zu überwachen.
15.07.2006 um 18:24 Uhr
Danke schön, das wußte ich so gar nicht.
Wir sind aber eine Mitarbeitervertretung....haben wir die gleichen Rechte wie ein Betriebsrat? (auch wenn dumm gefragt)
- die alte MAV hat auch nie die Dienstpläne kontrolliert...unwissentlich???? ich werde nachforschen.
Vielen Dank Mutige Schwester
16.07.2006 um 01:02 Uhr
@Mutige Schwester, Hirnixxl Wir sind bei der Kirche. Hier regiert die MAV als zahnloser Tiger. Demnach ist das mit den Dienstplänen Humbug!
16.07.2006 um 01:34 Uhr
Mehr als 75 Sonntage hintereinander dürfen keinesfalls gearbeitet werden.
17.07.2006 um 11:48 Uhr
Mutige Schwester!
- Arbeitszeitgesetz( ArbZG, § 11 Abs. 1 -Min. 15 Sonntage im Jahr müssen frei bleiben
- ArbZG § 11 Abs. 3 - Werden AN an einem Sonntag beschäftigt , müssen sie einen Ersatzruhetag in den nächsten 2 Wochen bekommen
- Ich hab zwar TVöD nicht vorliegen , aber im alten BAT stand : Min 1 Sonntag im Monat muss frei bleiben ( Ersatzruhetag nicht vergessen)
- Dienstpläne sind mitbestimmungspflichtig.
17.07.2006 um 13:06 Uhr
@ Barbara...das hilft mir schon weiter. Aber haben sie vielleicht den Textabschnitt oder § parat? Wo steht genau, dass ein Sonntag im Monat frei bleiben muß?
Vielen Dank Mutige Schwester
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