Erstellt am 15.04.2009 um 10:51 Uhr von Laffo
Wenn bei euch kein TV gilt, würde es Sinn machen dies in zwei BV's zu regeln. 1. Eine BV über die betriebsüblichen normalen Arbeitszeiten 2. eine BV über Mehrarbeit.Aber bitte immer daran denken, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Ihr seit in allererster Linie AN-Vertreter!!!!!
Eine GLZ-Regelung wäre auch möglich, würde ich in eurem Fall aber vorerst nicht ins Spiel bringen, da diese bei euch z.Zt. dann höchstwahrscheinlich schamlos, von welcher Seite auch immer, ausgenutzt werden würde.
Eine Frage hätte ich da noch: Was steht eigentlich in den AV der MitarbeiterInnen über ihre Arbeitszeit?
ach & noch eine: Wurde die gesetzliche Ruhezeit zwischen den Arbeitszeiten eigentlich eingehalten?
Erstellt am 15.04.2009 um 11:11 Uhr von luciano
Hallo von Laffo,
danke für Deine Antwort. Wir haben bestehende BV`s ( Mehrarbeit ) ermöglicht 20 Std. und in Sonderfällen 40 Std. je Monat mit zustimmung BR. Wir haben AV die die tarifl. Arbeitszeit von 35 Std. bzw. bis 13% der Belegscdhaft 40 Std.-Verträge haben. Nochmals: Unser Problem ist, daß trotz gültiger und funktionierender BV`s in Teilbereichen über die Mehrarbeitsregelung hinaus immer wieder deutlich länger als 10 Std. gearbeitet wird und teilw. auch die gestzl. Ruhephase von 11 Std. ( teilw. nur 4-8 Std.) nicht eingehalten wird.
Erstellt am 15.04.2009 um 12:27 Uhr von quiltrr
Hallo Luciano,
o wie gut ich die von Dir beschriebenen Zustände kenne! Wir sind ebenfalls ein R&D-"Betrieb" und litten in den letzten Jahren an massiven Überschreitungen der gesetzlichen Höchstarbeitszeit sowie Nichteinhaltung der Ruhezeiten. Hinweise aufs ArbZG und Beschwerden halfen nur kurzfristig weiter.
Zur "Einsicht" kam das Management aber erst, nachdem wir eine Übersicht der aufgelaufenen Überstunden bzw. der mit Zuschlägen ausgezahlten Überstunden über einen Zeitraum von mehreren Monaten vorlegten (... Kostengründe ziehen immer...).
Jetzt haben wir zusätzlich zu den Gleitzeit- und Mehrarbeits-BV's eine Vereinbarung über eintägige Schulungen, die für alle neuen Führungskräfte (ja, auch die, die nur einen einzigen Mitarbeiter haben) durch den Arbeitgeberverband durchgeführt werden. Hauptthemen: Arbeitszeitgesetze und als Special Umgang mit Vertrauensarbeitszeit im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben.
Seit die Führungskräfte wissen, dass sie im Schadenfall persönlich haftbar gemacht werden können, wird sehr genau auf die Einhaltung des ArbZG geachtet....
Erstellt am 15.04.2009 um 12:59 Uhr von Laffo
Luciano
"Wir haben bestehende BV`s ( Mehrarbeit ) ermöglicht 20 Std. und in Sonderfällen 40 Std. je Monat mit zustimmung BR."
Du schreibst hier mit Zustimmung BR-> darausfolgt § 87 Abs.1 S.3 BetrVG, wenn du jetzt noch den Absatz 2 liest, dann weist du weiter.
Weiterhin solltet ihr euren AG mal auf den § 23 Abs. 3 BetrVG hinweisen.
Muß aber dazu sagen, dass mir "quiltrr" Version wesentlich besser gefällt, da es so einvernehmlicher von Statten geht.
Allerdings wenn der AG das nicht möchte, dann siehe oben...
Erstellt am 15.04.2009 um 18:29 Uhr von erwin
@luciano
Es ist doch eigentlich ganz einfach und ihr hat es ja schon richtig begonnen mit dem Hinweis auf die Gewerbeaufsicht. Ihr könnt das Ganze noch verbessern in dem ihr euch einen SB der Gewerbeaufsicht einmal zu einem informellen Gespräch über das ArbZG und die Themen "mögliche Ausnahmen bzw. wie man wann dort Zeiten anmelden muss und welche Folgen für den AG entstehen, wenn er dieses verletzt", ins BR-Gremium bestellt. Ihr könnte den Termin ja so legen, dass ihr erst alleine das gespräch führ und dann im Rahmen eines 74er Gespräches anschließend noch einen Teil mit dem AG.
Weiter den AG schriftlich wegen Verletrzung des ARbZG und der MB bei Mehrarbeit "Abmahnen" (ja, der BR mant den AG schrifli. ab und nennt dieses auch so) weiter den Hinweis darauf, dass ihr bei weiteren Verletzungen sowohl die Gewerbeaufsich informiert und gegen den AG arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren einleitet.
Ihr werdet sehen, der AG wird zukünftig dieses beachten.
Die Gewerbeaufsicht kann übrigens von jedem AN und BR informiert/bestellt werden.
Ihr werdet sehen
Erstellt am 26.10.2009 um 13:13 Uhr von putenpurackel
Wir haben bei uns ähnliche Zustände.
Dazu die Frage: Welche Konsequenzen können dem BR oder einzelnen BRM drohen, wenn der BR Kenntnis von den Verletzungen des ArbZG hat und den AG mehrfach aufgefordert hat, diese Zustände abzustellen, der AG aber nichts ausreichendes unternimmt, d. h. das ArbZG weiterhin verletzt wird.
Ist der BR nach §80(1)BetrVG verpflichtet das bei der Gewerbeaufsicht anzuzeigen oder nicht?