Erstellt am 26.04.2018 um 19:36 Uhr von celestro
"Welcher von beiden sollte dies nicht nur in Erwägung ziehen?"
BR2, aber das konntest Du Dir denken, oder ?
"Gibt es nur schwarz oder weiß, wenn es um ein gesetzl. geregeltes Thema geht?"
Naja ... grundsätzlich ist es die Aufgabe des BR:
https://www.betriebsrat.com/gesetze/betrvg/80
da bleibt eher weniger Luft für eigene "Interpretationen".
Erstellt am 26.04.2018 um 19:50 Uhr von samira
man sollte zunächst nach praktischen Kösungen suchen und dann schauen, ob sie mit dem Gesetz im Einklang stehen. Minimiere BR-Arbeit nicht auf eine rechtliche Inhaltskontrolle. Mitbestimmen heißt mitgestalten.
Erstellt am 26.04.2018 um 19:50 Uhr von samira
man sollte zunächst nach praktischen Kösungen suchen und dann schauen, ob sie mit dem Gesetz im Einklang stehen. Minimiere BR-Arbeit nicht auf eine rechtliche Inhaltskontrolle. Mitbestimmen heißt mitgestalten.
Erstellt am 27.04.2018 um 09:32 Uhr von RoterFaden
Wer hat denn den Vorsitz und moderiert die Sitzungen?
Wurden schon Seminare besucht?
Woher weißt du das eigentlich alles?
Erstellt am 27.04.2018 um 10:33 Uhr von Pjöööng
Zitat (wieso):
"BR 1 möchte sich strickt an die Gesetze halten, um eine einheitliche Linie zu haben. Bereitet sich einigermaßen auf die Themen vor, recherchiert § und Vergleichsfälle.
Fordert Rechte des BR gegenüber dem AG ein. "
"Sich strikt an an Gesetze halten" wird je nach Position häufig unterschiedlich interpretiert. Der betreffende findet das häufig völlig korrekt, der betroffene hingegen sieht da möglicherweise etwas oberlehrerhaftes drin. Man möge nur mal an die letzten Verkehrsteilnehmer denken denen man begegnet ist die sich "strikt an die StVO" gehalten haben.
Wenn sowohl die "Gesetzestreuen", wie auch die "Kreativen" nicht wirklich an Lösungen für die Belegschaft interessiert sind, dann kann bei beiden nichts herauskommen.
"Gibt es nur schwarz oder weiß, wenn es um ein gesetzl. geregeltes Thema geht?"
Nein! Je nach Thema gibt es einen erheblichen Graubereich, der eigene Regelungen ermöglicht.
"In wie weit sind Abweichungen von gesetzl. Regelungen vertretbar? "
Das hängt von der gesetzlichen Regelung ab und auch von dem Ziel das angestrebt wird. Nicht zuletzt deshalb gibt es auch immer wieder überraschende Gerichtsurteile, bzw. -beschlüsse.
"BR Arbeit besteht aus Geben und Nehmen aber ist ein Geben möglich, wenn ein Gesetz oder eine tarifvertragliche Regelung dem entgegenstehen?"
Auch hier kommt es wieder darauf an, was genau geregelt ist. Sind z.B. 30 Tage Urlaub im Tarif geregelt, dann kann der BR nicht 20 Tage vereinbaren. Andererseits gibt es gerade in Flächentarifverträgen manches Mal Regelungen die man möglicherweise durch eine betrieblich besser passende Regelung ersetzen möchte. Wenn diese Regelung insgesamt für die Belegschaft günstiger ist, dann kann man sie möglichereise trotzdem vereinbaren, unter dem Motto "wo kein Kläger, da kein Richter". Hier gilt es auch immer. Augenmaß zu bewahren.
"Sowohl BR 1 als auch BR 2 haben schon an Rücktritt gedacht.
Welcher von beiden sollte dies nicht nur in Erwägung ziehen?"
Ich halte es da eher mit der Renault Captur Werbung: Es gibt immer einen anderen Weg.