Wie hoch darf die Ø Tages,-bzw.Wochenarbeitszeit nach Gesetz sein?
Frage zur Arbeitszeit Hätte da eine frage zu der gesetzlichen wochenarbeitszeit bzw. tagesarbeitszeit wie kann man das definieren das die Tagesarbeitszeit nicht 8h im Sonderfall 10h überschreiten darf??? Nun meine frage auf wieviel Wochenarbeitszeit bezieht sich das und wie hoch darf der Tages,-bzw.Wochendurchschnitt sein und auf wieviel Arbeitstage gesehen???
Gruß
Community-Antworten (7)
17.12.2010 um 14:24 Uhr
Hallo brrat! Antwort kannst Du im Arbeitszeitgesetz finden. Nehmen wir mal an, ihr habt eine 5 Tagewoche, dann wäre der Tagesfaktor acht Stunden x 5 Arbeitstage = 40 Wochenarbeitszeit. Bei sechs Wochentagen ist dann der sechste Tag frei. Acht Stunden ist die Höchstarbeitszeit am Tage und von acht bis 10 Stunden sind Überstunden. Aber Achtung hier gibt es Regelungen wie oft man 10 Stunden arbeiten darf. Zehn Stunden ist die Höchstarbeitszeit und darf nicht überschritten werden. In manchen Tarifverträgen ist die Wochenarbeitszeit anders geregelt aber 10 Stunden Höchstarbeitszeit am Tag bleibt. Kommt immer darauf an in welchem Bundesland ihr seid.
DerNeue
17.12.2010 um 14:49 Uhr
Hallo muss noch mal nachfragen d.h.wen jemand 45 - 48h in 5 arbeitstagen arbeitet (Mo-Do 10h und Fr.5-8h) sind auch nur 5 Arbeitstage vereinbart!!! Kein Tarifvertrag und B.-W. Ist das Rechtens wen nicht innerhalb von einem halben Jahr der Ø40h beträgt sondern seit ca. 5 Jahren bei den Ø45-48h gearbeitet wird.
17.12.2010 um 15:02 Uhr
Bekommst Du keinen Ausgleich?
17.12.2010 um 16:28 Uhr
@brrat: Im §3 ArbZG steht werktäglicher Durchschnitt von 8h/Werktag.
Auch wenn bei Euch nur 5 Arbeitstage in der Woche vereinbart sind, hat die Woche in der Regel 6 Werktage (nämlich alle Tage, die weder Sonn- noch Feiertag heißen. Wenn jemand dauerhaft 45-48h / Woche arbeitet, verstößt er nicht gegen das ArbZG. Mit der max. Tagesarbeitszeit von 10h ist an 5 Arbeitstagen sogar eine 50h-Woche möglich, muss dann allerding durch eine 46h-Woche ausgeglichen werden.
ABER: Man beachte das MBR des Betriebsrates nach §87(1) Nr. 2+3 BetrVG
17.12.2010 um 17:24 Uhr
sogar eine 50h-Woche möglich und bei einer 6 Tage Woche und genehmigter Sonntagsarbeit sogar 70 Std.
und von acht bis 10 Stunden sind Überstunden. Das ist nicht automatisch so!
17.12.2010 um 17:39 Uhr
Hallo nicoline!
Ich glaube, dies musst du brrat schon näher erklären!
17.12.2010 um 17:46 Uhr
sogar eine 50h-Woche möglich und bei einer 6 Tage Woche und genehmigter Sonntagsarbeit sogar 70 Std.
Im Schnitt?
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