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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Veränderung Lage der Arbeitzeit

F
fee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Teilzeitkraft Lt. BV verteilt sich die wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage (Mo - Freit) in der Woche. Die Lage der persönlichen Arbeitszeit bestimmt sich nach einer Kernzeit und einer Gleitzeit pro Tag. Im Arbeitsvertrag steht: Die persönliche Arbeitszeit beträgt XXX Wochenstunden Der Mitarbeiter hat eine gültige Sondervereinbarung, Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 3 Tage in der Woche

Der AG will jetzt, daß der MA wieder an 5 Tagen in der Woche arbeitet. Unser BR-Gremium ist der Meinung, daß das der Zustimmung des BR unterliegt. Der AG ist der Meinung, daß eine Zustimmung des BR nur nötig wäre, wenn die Lage der Arbeitszeit bei einem Teilzeitverhältnis abweichend von der Kernzeit vereinbart werden soll und bringt auch noch sein Direktionsrecht ins Spiel.

Was meint ihr dazu?

6.10303

Community-Antworten (3)

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ridgeback

09.04.2009 um 00:16 Uhr

@fee könnte helfen: BAG Beschluss vom 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

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Realist

09.04.2009 um 11:52 Uhr

Wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag hat, in dem festgelegt ist, dass er an 3 Tagen in der Woche arbeitet, dann kann das nicht einseitig durch den Arbeitgeber geändert werden. Es müßte eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, gegen die der Betroffene dann eine Kündigunsschutzklage einreichen kann. Der BR käme dann erst bei der Anhörung zur Änderungskündigung ins Boot.

F
fee

09.04.2009 um 13:44 Uhr

Danke für die Hilfe. Vor allem der BAG Beschluß vom 13.10.87 hat uns geholfen. Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt.

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