Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Teilzeitkraft
Lt. BV verteilt sich die wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage (Mo - Freit) in der Woche. Die Lage der persönlichen Arbeitszeit bestimmt sich nach einer Kernzeit und einer Gleitzeit pro Tag.
Im Arbeitsvertrag steht: Die persönliche Arbeitszeit beträgt XXX Wochenstunden
Der Mitarbeiter hat eine gültige Sondervereinbarung, Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 3 Tage in der Woche

Der AG will jetzt, daß der MA wieder an 5 Tagen in der Woche arbeitet. Unser BR-Gremium ist der Meinung, daß das der Zustimmung des BR unterliegt.
Der AG ist der Meinung, daß eine Zustimmung des BR nur nötig wäre, wenn die Lage der Arbeitszeit bei einem Teilzeitverhältnis abweichend von der Kernzeit vereinbart werden soll und bringt auch noch sein Direktionsrecht ins Spiel.

Was meint ihr dazu?