Veränderung Lage der Arbeitzeit
Hallo, ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt: Teilzeitkraft Lt. BV verteilt sich die wöchentliche Arbeitszeit auf 5 Tage (Mo - Freit) in der Woche. Die Lage der persönlichen Arbeitszeit bestimmt sich nach einer Kernzeit und einer Gleitzeit pro Tag. Im Arbeitsvertrag steht: Die persönliche Arbeitszeit beträgt XXX Wochenstunden Der Mitarbeiter hat eine gültige Sondervereinbarung, Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 3 Tage in der Woche
Der AG will jetzt, daß der MA wieder an 5 Tagen in der Woche arbeitet. Unser BR-Gremium ist der Meinung, daß das der Zustimmung des BR unterliegt. Der AG ist der Meinung, daß eine Zustimmung des BR nur nötig wäre, wenn die Lage der Arbeitszeit bei einem Teilzeitverhältnis abweichend von der Kernzeit vereinbart werden soll und bringt auch noch sein Direktionsrecht ins Spiel.
Was meint ihr dazu?
Community-Antworten (3)
09.04.2009 um 00:16 Uhr
@fee könnte helfen: BAG Beschluss vom 13.10.1987 - 1 ABR 10/86
09.04.2009 um 11:52 Uhr
Wenn der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag hat, in dem festgelegt ist, dass er an 3 Tagen in der Woche arbeitet, dann kann das nicht einseitig durch den Arbeitgeber geändert werden. Es müßte eine Änderungskündigung ausgesprochen werden, gegen die der Betroffene dann eine Kündigunsschutzklage einreichen kann. Der BR käme dann erst bei der Anhörung zur Änderungskündigung ins Boot.
09.04.2009 um 13:44 Uhr
Danke für die Hilfe. Vor allem der BAG Beschluß vom 13.10.87 hat uns geholfen. Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt.
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