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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Besuch beim Versorgungsamt während Arbeitzeit

T
Taifun
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin unserer Firma ist vor ca. 7 Monaten an einer Augenkrankheit sehr schwer erkrankt und war für diese Zeit AU. Momentan ist Sie wieder Arbeitsfähig und hat sämtlich Arbeitshilfe für den Bildschirm bekommen. Nun hat Sie einen Termin beim Versorgungsamt zur Untersuchung. Wir haben flexible Arbeitzeiten bei uns. Gilt die Zeit zum Versorgungsamt und die Untersuchung und wieder zurück als Arbeitzeit ??? Oder ist es ihr Privat-"Vergnügen" ?? Wo kann man da was nachlesen. Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (2)

O
otto

14.07.2005 um 02:56 Uhr

Arzttermine sind grundsätzlich Privatangelegenheiten. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese Zeit zu bezahlen. Anderes gilt nur in Betrieben, in denen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen etwas anderes vorsehen.

V
viktor

14.07.2005 um 15:16 Uhr

Das sehe ich ein wenig anders als Otto. Arzttermine, die aus organisatorischen oder akuten Gründen in der Arbeitszeit stattfinden müssen, sind wie Arbeitszeit zu werten (§ 616 BGB). Eine ärztliche Bescheinigung über den Sachverhalt kann der AG allerdings verelangen. Bei flexiblen Arbeitszeiten muss der AN allerdings die Flexibilität so ausnutzen, dass möglichst kein Arbeitszeitausfall entsteht.

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