Erstellt am 14.07.2005 um 00:56 Uhr von otto
Arzttermine sind grundsätzlich Privatangelegenheiten. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, diese Zeit zu bezahlen. Anderes gilt nur in Betrieben, in denen Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen etwas anderes vorsehen.
Erstellt am 14.07.2005 um 13:16 Uhr von viktor
Das sehe ich ein wenig anders als Otto. Arzttermine, die aus organisatorischen oder akuten Gründen in der Arbeitszeit stattfinden müssen, sind wie Arbeitszeit zu werten (§ 616 BGB). Eine ärztliche Bescheinigung über den Sachverhalt kann der AG allerdings verelangen. Bei flexiblen Arbeitszeiten muss der AN allerdings die Flexibilität so ausnutzen, dass möglichst kein Arbeitszeitausfall entsteht.