Erstellt am 08.04.2009 um 07:22 Uhr von Mona-Lisa
@brdabo,
geh mal einfach davon aus, dass der Arzt dem AG ganz gehörig die Meinung geblasen hat! Denn diese Nachfrage stellt die Kompetenz des Arztes in Frage und das lässt sich kein Arzt bieten!
Sicher geht das zuweit, nur kann niemand einem AG verbieten, anzurufen wo er will.
Erstellt am 08.04.2009 um 08:06 Uhr von fuxx
Hallo,
Außerdem hat sich der Arzt auch an die Schweigepflicht zu halten. Am Telefon wird kein verantwortungsbewußter Mediziener eine Auskunft geben, da könnte ja jeder kommen und was wissen wollen.
Schon ein starkes Stück vom AG!
Allen im Forum schöne Ostern.
Erstellt am 08.04.2009 um 09:33 Uhr von paula
Da gibt es nichts gegen den AG zu unternehmen und ob das ein starkes Stück ist.... In Deutschland ist schließlich noch viel mehr zulässig! So ist es durchaus zulässig bei entsprechenden Verdacht dem AN einen Detektiv auf den Hals zu hetzen um seine Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen....
Hier ist der Arzt in der Uhr. Er unterliegt einer Schweigepflicht! Wenn er diese nicht einhält kann der AN etwas unternehmen.