W.A.F. LogoSeminare

Kontrolle des AG bei Krankmeldung

B
brdabo2007
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, folgender Fall: ein Kollege meldet sich 2 Tage krank mit Krankmeldung. Arbeitgeber ruft daraufhin den Arzt an und fragt nach ob das mit der Krankmeldung so seine Richtigkeit hat. Ich denke das geht wohl etwas zuweit. Kann man in diesem Fall rechtliche Schritte einleiten?

5.68603

Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

08.04.2009 um 09:22 Uhr

@brdabo, geh mal einfach davon aus, dass der Arzt dem AG ganz gehörig die Meinung geblasen hat! Denn diese Nachfrage stellt die Kompetenz des Arztes in Frage und das lässt sich kein Arzt bieten!

Sicher geht das zuweit, nur kann niemand einem AG verbieten, anzurufen wo er will.

F
fuxx

08.04.2009 um 10:06 Uhr

Hallo, Außerdem hat sich der Arzt auch an die Schweigepflicht zu halten. Am Telefon wird kein verantwortungsbewußter Mediziener eine Auskunft geben, da könnte ja jeder kommen und was wissen wollen. Schon ein starkes Stück vom AG! Allen im Forum schöne Ostern.

P
paula

08.04.2009 um 11:33 Uhr

Da gibt es nichts gegen den AG zu unternehmen und ob das ein starkes Stück ist.... In Deutschland ist schließlich noch viel mehr zulässig! So ist es durchaus zulässig bei entsprechenden Verdacht dem AN einen Detektiv auf den Hals zu hetzen um seine Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen....

Hier ist der Arzt in der Uhr. Er unterliegt einer Schweigepflicht! Wenn er diese nicht einhält kann der AN etwas unternehmen.

Ihre Antwort