Während Kurzarbeit einen Betriebsfremden einsetzen um Geld zu sparen
Hallo , bei einem privaten Krankentransport Unternehmen wurde Kurzarbeit angemeldet.Der Chef hat nun eine lukrative Fahrt angenommen die zwingend zu zweit gemacht erden muss.Nun setzt er aber keinen der üblichen Fahrer ein sonder fährt selber.Das kommt auch im Normalbetrieb schon mal vor.Als zweite Person möchte er nun einen Bekannten mitnehmen der nicht zur Firma gehört um Stunden der Angestellten zu sparen. Das diese Aktion versicherungstechnisch mehr als fragwürdig ist steht außer Frage.Welche rechtlichen Möglichkeiten haben die Fahrer nun? LG
Rainer
Community-Antworten (2)
15.04.2020 um 09:15 Uhr
Kurzarbeitergeld gibt es, wenn die Reduzierung der Arbeitszeit unvermeidlich ist. Wenn hier Aufträge vorhanden sind, die der AG anders abhandeln will, weil der damit die Stunden der Angestellten spart, geht es in Richtung Betrug gegenüber der Behörde. Vielleicht erst einmal ins Gewissen reden?
15.04.2020 um 10:05 Uhr
Ihm vielleicht auch klar machen, dass das was er da vorhat Sozialversicherungsbetrug ist. Das ist kein Kavaliersdelikt!
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