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Krank vor Kurzarbeit

B
Brigitte61
Apr 2020 bearbeitet

Der BR hat eine BV über Kurzarbeit (60% bzw.67%) ab 18.03.20 beschlossen. Eine Mitarbeiterin ist seit 03.03.20 krank geschrieben. Bekommt die MA nun gegebenenfalls bis 6 Wochen ihr normales Gehalt weitergezahlt oder ab 18.03.20 KUG?

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Community-Antworten (2)

S
seehas

15.04.2020 um 10:06 Uhr

Die Mitarbeiterin bekommt Kug, wie alle anderen.

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