Der BR hat eine BV über Kurzarbeit (60% bzw.67%) ab 18.03.20 beschlossen. Eine Mitarbeiterin ist seit 03.03.20 krank geschrieben. Bekommt die MA nun gegebenenfalls bis 6 Wochen ihr normales Gehalt weitergezahlt oder ab 18.03.20 KUG?
Erstellt am 15.04.2020 um 06:57 Uhr von celestro https://www.lohn-info.de/kurzarbeitergeld_krankheit.html