Erstellt am 31.07.2006 um 14:25 Uhr von Lotte
nein, erst wenn es wirklich zu Kündigungen kommen sollte, greift das MBR des BR.
Würde mich an Eurer Stelle aber mal mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen. Schon komisch, dass Euer AG mit jedem individuell Lohnkürzungen vereinbaren will. Also scheut er die Änderungskündigung? Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss?
Erstellt am 31.07.2006 um 14:40 Uhr von BR-BS
Hallo Lotte,
vielen Dank für Deine Antwort. Ein Wirtschaftsausschuss besteht nicht. Der Arbeitgeber möchte wohl nicht einseitig eine Änderungskündigung vornehmen, um das Betriebsklima zu wahren. Es soll wohl ein "wir schaffen das zusammen"- Gefühl entwickelt werden. Aber kann es wirklich sein, dass der Arbeitgeber uns nicht offiziell über die Inhalte der Mitarbeiterversammlung informieren muss? Bisher sind es nämlich mehr oder weniger nur Gerüchte.
Erstellt am 31.07.2006 um 14:58 Uhr von Lotte
Na, das ist ja eine ganz andere Sache
Also, wenn ich jetzt nicht total daneben liege, aber dann wird sich hier bestimmt gleich Widerspruch auftun ;-),
lädt sowieso der BR auf Wunsch des AG zur Betriebsversammlung ein und setzt die gewünschten Punkte des AG auf die TO, ist also natürlich über die gewünschten Punkte im Vorfeld zu informieren (sonst könnte er sie ja auch nicht auf die TO setzen ;-))
BetrVG §43 (3)
Erstellt am 31.07.2006 um 15:08 Uhr von Ramses II
... deshalb lädt der Arbeitgeber ja auch zur Mitarbeiterversammlung und nicht zur Betriebsversammlung.
Wie groß ist denn das Unternehmen?
Erstellt am 31.07.2006 um 15:21 Uhr von Lotte
Ramses, danke,
dachte ich mir doch, dass ich eventuell daneben liege
Erstellt am 31.07.2006 um 15:25 Uhr von Ramses II
Lotte,
keine Angst! Der Admin hat zwar schon mal veröffentlicht, wer wem wie oft "geholfen" hat, aber noch nie, wer wie oft daneben gelegen hat.
Schade eigentlich...
Erstellt am 31.07.2006 um 15:28 Uhr von Lotte
Ramses,
das glaube ich, dass es Dir eine innere Genugtuung bereiten würde.
Aber bedenke, je mehr wir kleinen Lichter daneben liegen, kann Dein großes hell erstrahlen ,-))
Erstellt am 31.07.2006 um 15:38 Uhr von viktor
Also wenn ich sowas als BR höre (Gehaltskürzung) würde ich sofort beim AG auf der Matte stehen und einen Interessensausgleich und Sozialplan fordern! Ferner wäre zu prüfen, ob Tarife betroffen sind. Dann wäre die Gewerkschaft zu informieren.
Und dann sollte der BR von sich aus zur Betriebsversammlung einladen und die Arbeitnehmer informieren.
Erstellt am 31.07.2006 um 16:52 Uhr von BR-BS
Vielen Dank an alle!
Also das Unternehmen hat 25 Mitarbeiter. Die Bereitschaft zum Gehaltsverzicht ist grundsätzlich vorhanden, da relativ hohe Gehälter aus besseren Zeiten gezahlt werden. Mir ist es jedoch wichtig, dass ich nicht übergangen werde und das Verfahren ordnungsgemäß abläuft.
Erstellt am 31.07.2006 um 17:06 Uhr von Ramses II
25 Mitarbeiter? Dann ist natürlich nichts mit Wirtschaftsausschuss und so.
Was Ihr bedenken solltet: Gehaltsverzicht hat nur in den allerwenigsten Fällen ein Unternehmen gerettet, meist wird nur das Ende herausgezögert.
Erstellt am 31.07.2006 um 17:08 Uhr von Kölner
@BR-BS
Quasi ein Todeskampf mit Ansage!
Achja: AN werden dadurch auch nicht gerettet - im Zweifel würde ich potentiell gekündigten AN auch unbedingt zu einer KschKlage raten.
Erstellt am 31.07.2006 um 18:11 Uhr von Ramses II
"im Zweifel würde ich potentiell gekündigten AN auch unbedingt zu einer KschKlage raten."
Schon wieder ein Punkt an dem wir uns uneinig sind!
Ich würde den tatsächlich gekündigten AN u8nbedingt zu einer Kündigungsschutzklage raten. Vorher wird sich das AG auch nicht damit beschäftigen wollen.
Erstellt am 31.07.2006 um 18:22 Uhr von Kölner
@Ramses II
Das ist natürlich korrekt!
Aber mal im Spass: Du streifst hier im Forum mitunter haarscharf am "Formalfaschismus" vorbei!
;-)
Erstellt am 31.07.2006 um 19:38 Uhr von BR-BS
Hallo Leute,
ich bin mir immer noch nicht sicher und nicht sehr firm mit den gesetzlichen Bestimmungen. Für mich ist zunächst die Frage von Bedeutung, ob der Arbeitgeber durch die Einberufung der Mitarbeiterversammlung, auf der die Arbeitnehmer über die angestrebten Vereinbarungen zur Gehaltskürzungen informiert werden sollen, ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates diesen übergeht. Schließlich ist der Arbeitgeber doch zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Von Kündigungen ist noch keine Rede. Ich vermute, dass es Änderungs- und / oder Beendigungskündigungen geben wird, wenn keine Einiugng erzielt wird.
Erstellt am 31.07.2006 um 21:20 Uhr von Fayence
BR-BS,
dass der AG zu einer Mitarbeiterversammlung einladen kann und darf, dürfte klar sein!
Aber was hält Euch als BR davon ab, selbst initiativ zu werden und Euren Arbeitgeber zu diesem Thema einfach ganz offiziell einzuladen?
Erstellt am 31.07.2006 um 21:39 Uhr von BS-BR
Hallo Fayrence,
es hält uns zunächst niemand ab. Zudem handelt es sich nur um ein Gerücht und es sollen auch keine schlafenden Hunde geweckt werden, obwohl ich davon ausgehe, dass die Umsetzung erfolgen wird. Die Frage ist eigentlich nur, ob der Arbeitgeber den Betriebsrat vorher anhören muss bzw. seine Zustimmung erlangen muss.
Erstellt am 31.07.2006 um 21:56 Uhr von Fayence
BS-BR,
BR-Arbeit hat/sollte auch etwas mit agieren und nicht nur mit reagieren zu tun haben!! Und wann kann ein BR mitbestimmen oder vielleicht auch nicht? Wenn er entsprechende Informationen hat, um ein etwaiges MBR prüfen zu können!
Bei Eurem "Mut" werdet Ihr vor Euren KollegInnen nicht die beste Figur machen, wenn Ihr Euch gemeinschaftlich von den Ausführungen/Plänen Eures Arbeitgebers überraschen lassen wollt! Und wenn der AG jedem AN eine Änderungskündigung auf den Tisch des Hauses legt, werdet Ihr wohl ganz dumm aus der Wäsche gucken!
Tut mir leid, aber Deine Argumentation "es sollen auch keine schlafenden Hunde geweckt werden, obwohl ich davon ausgehe, dass die Umsetzung erfolgen wird" ist doch ein Widerspruch in sich. Beim Hund würde man ein solches Verhalten mit "Schwanz einziehen" bezeichnen!
Greift bei Euch eigentlich ein Tarifvertrag?