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Gehaltskürzung - ist BR vorher anzuhören?

B
BR-BS
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen,

unserem Unternehmen geht es nicht gut. Daher sollen alle AN eine 5%ige Gehaltskürzung individuell mit dem AG vereinbaren. Hierzu soll eine Mitarbeiterversammlung anberaumt werden, auf der die beabsichtigte Kürzung bekannt gemacht werden soll. Alternative wären wohl nur Kündigungen. Sind wir vorher anzuhören (AG plant dies nicht)?

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Community-Antworten (17)

L
Lotte

31.07.2006 um 16:25 Uhr

nein, erst wenn es wirklich zu Kündigungen kommen sollte, greift das MBR des BR.

Würde mich an Eurer Stelle aber mal mit der Gewerkschaft in Verbindung setzen. Schon komisch, dass Euer AG mit jedem individuell Lohnkürzungen vereinbaren will. Also scheut er die Änderungskündigung? Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss?

B
BR-BS

31.07.2006 um 16:40 Uhr

Hallo Lotte,

vielen Dank für Deine Antwort. Ein Wirtschaftsausschuss besteht nicht. Der Arbeitgeber möchte wohl nicht einseitig eine Änderungskündigung vornehmen, um das Betriebsklima zu wahren. Es soll wohl ein "wir schaffen das zusammen"- Gefühl entwickelt werden. Aber kann es wirklich sein, dass der Arbeitgeber uns nicht offiziell über die Inhalte der Mitarbeiterversammlung informieren muss? Bisher sind es nämlich mehr oder weniger nur Gerüchte.

L
Lotte

31.07.2006 um 16:58 Uhr

Na, das ist ja eine ganz andere Sache Also, wenn ich jetzt nicht total daneben liege, aber dann wird sich hier bestimmt gleich Widerspruch auftun ;-), lädt sowieso der BR auf Wunsch des AG zur Betriebsversammlung ein und setzt die gewünschten Punkte des AG auf die TO, ist also natürlich über die gewünschten Punkte im Vorfeld zu informieren (sonst könnte er sie ja auch nicht auf die TO setzen ;-)) BetrVG §43 (3)

RI
Ramses II

31.07.2006 um 17:08 Uhr

... deshalb lädt der Arbeitgeber ja auch zur Mitarbeiterversammlung und nicht zur Betriebsversammlung.

Wie groß ist denn das Unternehmen?

L
Lotte

31.07.2006 um 17:21 Uhr

Ramses, danke, dachte ich mir doch, dass ich eventuell daneben liege

RI
Ramses II

31.07.2006 um 17:25 Uhr

Lotte,

keine Angst! Der Admin hat zwar schon mal veröffentlicht, wer wem wie oft "geholfen" hat, aber noch nie, wer wie oft daneben gelegen hat.

Schade eigentlich...

L
Lotte

31.07.2006 um 17:28 Uhr

Ramses, das glaube ich, dass es Dir eine innere Genugtuung bereiten würde. Aber bedenke, je mehr wir kleinen Lichter daneben liegen, kann Dein großes hell erstrahlen ,-))

V
viktor

31.07.2006 um 17:38 Uhr

Also wenn ich sowas als BR höre (Gehaltskürzung) würde ich sofort beim AG auf der Matte stehen und einen Interessensausgleich und Sozialplan fordern! Ferner wäre zu prüfen, ob Tarife betroffen sind. Dann wäre die Gewerkschaft zu informieren.

Und dann sollte der BR von sich aus zur Betriebsversammlung einladen und die Arbeitnehmer informieren.

B
BR-BS

31.07.2006 um 18:52 Uhr

Vielen Dank an alle!

Also das Unternehmen hat 25 Mitarbeiter. Die Bereitschaft zum Gehaltsverzicht ist grundsätzlich vorhanden, da relativ hohe Gehälter aus besseren Zeiten gezahlt werden. Mir ist es jedoch wichtig, dass ich nicht übergangen werde und das Verfahren ordnungsgemäß abläuft.

RI
Ramses II

31.07.2006 um 19:06 Uhr

25 Mitarbeiter? Dann ist natürlich nichts mit Wirtschaftsausschuss und so.

Was Ihr bedenken solltet: Gehaltsverzicht hat nur in den allerwenigsten Fällen ein Unternehmen gerettet, meist wird nur das Ende herausgezögert.

K
Kölner

31.07.2006 um 19:08 Uhr

@BR-BS Quasi ein Todeskampf mit Ansage! Achja: AN werden dadurch auch nicht gerettet - im Zweifel würde ich potentiell gekündigten AN auch unbedingt zu einer KschKlage raten.

RI
Ramses II

31.07.2006 um 20:11 Uhr

"im Zweifel würde ich potentiell gekündigten AN auch unbedingt zu einer KschKlage raten."

Schon wieder ein Punkt an dem wir uns uneinig sind!

Ich würde den tatsächlich gekündigten AN u8nbedingt zu einer Kündigungsschutzklage raten. Vorher wird sich das AG auch nicht damit beschäftigen wollen.

K
Kölner

31.07.2006 um 20:22 Uhr

@Ramses II Das ist natürlich korrekt! Aber mal im Spass: Du streifst hier im Forum mitunter haarscharf am "Formalfaschismus" vorbei! ;-)

B
BR-BS

31.07.2006 um 21:38 Uhr

Hallo Leute,

ich bin mir immer noch nicht sicher und nicht sehr firm mit den gesetzlichen Bestimmungen. Für mich ist zunächst die Frage von Bedeutung, ob der Arbeitgeber durch die Einberufung der Mitarbeiterversammlung, auf der die Arbeitnehmer über die angestrebten Vereinbarungen zur Gehaltskürzungen informiert werden sollen, ohne vorherige Anhörung des Betriebsrates diesen übergeht. Schließlich ist der Arbeitgeber doch zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet. Von Kündigungen ist noch keine Rede. Ich vermute, dass es Änderungs- und / oder Beendigungskündigungen geben wird, wenn keine Einiugng erzielt wird.

F
Fayence

31.07.2006 um 23:20 Uhr

BR-BS,

dass der AG zu einer Mitarbeiterversammlung einladen kann und darf, dürfte klar sein!

Aber was hält Euch als BR davon ab, selbst initiativ zu werden und Euren Arbeitgeber zu diesem Thema einfach ganz offiziell einzuladen?

B
BS-BR

31.07.2006 um 23:39 Uhr

Hallo Fayrence,

es hält uns zunächst niemand ab. Zudem handelt es sich nur um ein Gerücht und es sollen auch keine schlafenden Hunde geweckt werden, obwohl ich davon ausgehe, dass die Umsetzung erfolgen wird. Die Frage ist eigentlich nur, ob der Arbeitgeber den Betriebsrat vorher anhören muss bzw. seine Zustimmung erlangen muss.

F
Fayence

31.07.2006 um 23:56 Uhr

BS-BR,

BR-Arbeit hat/sollte auch etwas mit agieren und nicht nur mit reagieren zu tun haben!! Und wann kann ein BR mitbestimmen oder vielleicht auch nicht? Wenn er entsprechende Informationen hat, um ein etwaiges MBR prüfen zu können!

Bei Eurem "Mut" werdet Ihr vor Euren KollegInnen nicht die beste Figur machen, wenn Ihr Euch gemeinschaftlich von den Ausführungen/Plänen Eures Arbeitgebers überraschen lassen wollt! Und wenn der AG jedem AN eine Änderungskündigung auf den Tisch des Hauses legt, werdet Ihr wohl ganz dumm aus der Wäsche gucken!

Tut mir leid, aber Deine Argumentation "es sollen auch keine schlafenden Hunde geweckt werden, obwohl ich davon ausgehe, dass die Umsetzung erfolgen wird" ist doch ein Widerspruch in sich. Beim Hund würde man ein solches Verhalten mit "Schwanz einziehen" bezeichnen!

Greift bei Euch eigentlich ein Tarifvertrag?

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