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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung - die richtige Formulierung zum Thema Kurzarbeit?

G
Gela
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, suche die richtige Formulierung für eine Betriebsvereinbarung zum Thema: Kurzarbeit, in dieser Zeit soll keine betriebsbedingte Kündigung erfolgen. Muss bis morgen eine Betriebsvereinbarung fertig haben. Danke, es grüßt Gela

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Community-Antworten (5)

V
Versuch

06.04.2009 um 23:23 Uhr

Während der Zeit der Durchführung und 10 Monate im Nachgang dieser Betriebsvereinbarung sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Arbeitnehmer die kurz vor der Einführung der Kurzarbeit betriebsbedingt gekündigt worden sind erwerben einen Wiedereinstellungsanspruch zu gleichen Bedingungen wenn freie Arbeitsplätze neu besetzt werden müssen.

L
Laffo

06.04.2009 um 23:45 Uhr

@Gela versuch es mal Bei Google: BV Kurzarbeit.....

L
Laffo

06.04.2009 um 23:51 Uhr

D
DonJohnson

06.04.2009 um 23:51 Uhr

@Gela Und ergänzend zu Laffo vielleicht auch mal die GEW aufsuchen und mit denen besprechen. Ich könnte wetten, die helfen auch weiter ;-)

A
Angi1

07.04.2009 um 10:34 Uhr

Hallo Gela wenn ihre eure BV richtig formuliert, ist trotz Kurzarbeit einiger Abteilungen die Entlassungen für den ganzen Betrieb ausgesetzt. Z.B. Zwischen der Fa und dem BR wird zur Vermeidung von Entlassungen kurzfristig Kurzarbeit eingeführt und nach § 87 BetrVG folgende BV abgeschlossen.

  1. Gründe für die Einführung von Kurzarbeit Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich darüber einig, dass aufgrund der derzeitig bestehenden Absatzschwierigkeiten die Einführung von Kurzarbeit zur Erhaltung der Arbeitsplätze unvermeidlich ist.
  2. Beginn und Dauer 3.betroffene Abteilungen
  3. Umfang und Lage der Kurzarbeit
  4. Anzeige beim Arbeitsamt
  5. Mitteilungspflichten der Geschäftsleitung – Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt
  6. Zahlung des Kurzarbeitergeldes
  7. Schlussbestimmungen Diese Betriebsvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung der Kurzarbeitsphase und mit Ablauf der sonstigen Verpflichtungen aus dieser Betriebsvereinbarung.

Dies wären die wichtigsten Inhalte der BV. MfG Angi1

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