Betriebsvereinbarung - die richtige Formulierung zum Thema Kurzarbeit?
Hallo, suche die richtige Formulierung für eine Betriebsvereinbarung zum Thema: Kurzarbeit, in dieser Zeit soll keine betriebsbedingte Kündigung erfolgen. Muss bis morgen eine Betriebsvereinbarung fertig haben. Danke, es grüßt Gela
Community-Antworten (5)
06.04.2009 um 23:23 Uhr
Während der Zeit der Durchführung und 10 Monate im Nachgang dieser Betriebsvereinbarung sind betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Arbeitnehmer die kurz vor der Einführung der Kurzarbeit betriebsbedingt gekündigt worden sind erwerben einen Wiedereinstellungsanspruch zu gleichen Bedingungen wenn freie Arbeitsplätze neu besetzt werden müssen.
06.04.2009 um 23:45 Uhr
@Gela versuch es mal Bei Google: BV Kurzarbeit.....
06.04.2009 um 23:51 Uhr
oder sogar hier ...
aber bitte an eure Gegebenheiten anpassen!
06.04.2009 um 23:51 Uhr
@Gela Und ergänzend zu Laffo vielleicht auch mal die GEW aufsuchen und mit denen besprechen. Ich könnte wetten, die helfen auch weiter ;-)
07.04.2009 um 10:34 Uhr
Hallo Gela wenn ihre eure BV richtig formuliert, ist trotz Kurzarbeit einiger Abteilungen die Entlassungen für den ganzen Betrieb ausgesetzt. Z.B. Zwischen der Fa und dem BR wird zur Vermeidung von Entlassungen kurzfristig Kurzarbeit eingeführt und nach § 87 BetrVG folgende BV abgeschlossen.
- Gründe für die Einführung von Kurzarbeit Geschäftsleitung und Betriebsrat sind sich darüber einig, dass aufgrund der derzeitig bestehenden Absatzschwierigkeiten die Einführung von Kurzarbeit zur Erhaltung der Arbeitsplätze unvermeidlich ist.
- Beginn und Dauer 3.betroffene Abteilungen
- Umfang und Lage der Kurzarbeit
- Anzeige beim Arbeitsamt
- Mitteilungspflichten der Geschäftsleitung – Zusammenarbeit mit dem Arbeitsamt
- Zahlung des Kurzarbeitergeldes
- Schlussbestimmungen Diese Betriebsvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung der Kurzarbeitsphase und mit Ablauf der sonstigen Verpflichtungen aus dieser Betriebsvereinbarung.
Dies wären die wichtigsten Inhalte der BV. MfG Angi1
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