Erstellt am 06.04.2009 um 20:55 Uhr von Lotte
DDO,
eine Abgeltung des Urlaubs ist laut BUrlG § 7 nur bei Kündigung vorgesehen.
Die Bezahlung muss laut EntgFG ebenso ergfolgen.
Leider ist das aber für den BR rechtlich nicht durchsetzbar, die AN müssen klagen.
Es sei denn, Ihr bekommt das AGG ins Spiel.
Erstellt am 06.04.2009 um 21:15 Uhr von peanuts
"Es sei denn, Ihr bekommt das AGG ins Spiel."
Was hat denn das AGG hier verloren?
Ich halte ja viel vom § 4 TzBfG ...
Erstellt am 06.04.2009 um 21:54 Uhr von Lotte
peanuts,
der aber auch für den BR nicht einklagbar ist, sondern nur individualrechtlich und da reicht das EntgFG und BUrlG allemal.
Dachte an die ganzen weiblichen Aushilfen und an die mittelbare Befristung von Frauen... (wenn es denn so ist, drum ja auch meine vorsichtige Formulierung)
Erstellt am 06.04.2009 um 21:59 Uhr von DonJohnson
@Nuss
*Es sei denn, Ihr bekommt das AGG ins Spiel.*
Nun, auszuschließen ist das in der Tat nciht. Könnte mir da schon einige Szenarien vorstellen. Dass das Sache des AGG ist, sagte Lotte nciht, also bleibe bitte sachlich.
Erstellt am 06.04.2009 um 22:00 Uhr von DonJohnson
Lotte
Oh, hatte noch nen Telefonat, habe nicht gesehen dass du schon geantwortet hast ;-)))
Erstellt am 06.04.2009 um 22:18 Uhr von DDO
Also erstmal Danke für die Antworten.
Mit dem AGG können wie leider (oder eher zum Glück, wie man es sieht) nicht kommen. Es betrifft beide Geschlechter.
Es scheint so als würde das Personalbüro wissen, dass dies nur vom AN eingeklagt werden kann.
Hat einer von euch schon mal so einen Fall gehabt wo ein AN sein recht eingeklagt hat? kann mir bei unseren 400 Euro Jobbern eher vorstellen, dass sie den Aufwand und den Ärger scheuen und den Vertrag so belassen wie er ist.
Erstellt am 06.04.2009 um 22:20 Uhr von ridgeback
Kommentar zum AGG ( Nomos ) § 2 Rn 157 könnte helfen.
Erstellt am 06.04.2009 um 22:28 Uhr von Lotte
ridgeback,
na Du bist mir ein Witzknobel. Wo doch jeder seinen Nomos unter der Bettdecke hat...;-)))
Erstellt am 06.04.2009 um 22:35 Uhr von DDO
@ Lotte
Heißt das, dass ich doch nicht zu doof bin das über google zu finden? :-)
@ridgeback
Was steht denn da als Kommentar drin?
Erstellt am 06.04.2009 um 22:39 Uhr von ridgeback
@Lotte,
...dachte, anstatt der Bibel .-))
@DDO,
bezieht sich auf Lotte`s 3. Antwort
Erstellt am 06.04.2009 um 22:56 Uhr von peanuts
"Dachte an die ganzen weiblichen Aushilfen und an die mittelbare Befristung von Frauen... "
Ich hatte es fast befürchtet, dass dieses Argument kommt.
"Hat einer von euch schon mal so einen Fall gehabt wo ein AN sein recht eingeklagt hat?"
Es gibt diverse Urteile. Einfach mal "benachteiligungsverbot geringfügig beschäftigte urteile" googlen.
Wirkungsvoller dürfte der Hinweis auf die Informationen der Krankenkasse "Knappschaft-Bahn-See" sein, die für den Einzug der Sozialabgaben und der einheitlichen Pauschsteuer ALLER Minijobber zuständig und dem AG/der Personalabteilung bekannt ist.
Hier findet man alles, was man wissen muss: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10786/DE/2__AG/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true
Erstellt am 06.04.2009 um 23:07 Uhr von DDO
@ peanuts
Der Link ist super. Das macht wirklich was her.
Ich hoffe mal dass sich das Personalbüro damit geschlagen gibt.
Echt super, viiiiiiiiiiiiiiiielen Dank, meine Hoffnungen steigen wieder :-)
Erstellt am 07.04.2009 um 10:32 Uhr von erwin
@DDO
Ihr könnte als BR doch etwas machen. Thematisiert diese Angelegenheit in einem 74er-Gespräch. Mach dort dem AG deutlich klar, dass ihr zukünfzig erhebliche Probleme seht weiteren Einstellungen von 400-Euro-Kräften zuzustimmen. Dann kann der BR ja vor das ArbG gehen. Dort wird dann u.a. auch euer Ablehnungsgrund, nämlich die Missachtung der Rechte der 400-Euro-Kräfte behandelt. Der Richter wird euch dann zwar erklären, dass dieses u.U kein Ablehnungsgrund ist, doch er wird auch dem AG erklären, dass auch diese AN, AN mit all ihren Rechten sind.
Als Ablehnungsgrund müsstet ihr euch eine Ablehnung gem. § 99 (2) einfallen lassen. Ist zwar nicht ganz ok aber einen Versuch wert um den AG zum Umdenken zu bewegen.
Denn wenn der AG die Gesetze für sich neu auslegt, könnt ihr diese doch auch für euch etwa s"biegen".
Dieses könnte den AG zum umdenken bewegen.
Erstellt am 07.04.2009 um 14:49 Uhr von peanuts
"Mach dort dem AG deutlich klar, dass ihr zukünfzig erhebliche Probleme seht weiteren Einstellungen von 400-Euro-Kräften zuzustimmen. Dann kann der BR ja vor das ArbG gehen."
Warum sollte der BR vor´s Arbeitsgericht ziehen? >> § 99 Abs.4 BetrVG = Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht beantragen, die Zustimmung zu ersetzen.
Die Idee ist trotzdem gut. Die Zustimmung würde ich auf Basis des § 99 Abs.2 Nr. 1 BetrVG verweigern und dezidiert mit einem Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gem. § 4 TzBfG begründen.