Der Betriebsratsvorsitzende macht was er will - Was kann dagegen unternommen werden?
Hallo Firma ca 35 AN, Firma im Arbeitgeberverband NRW-Metall.Löhne + Gehälter nach Metallabschluss NRW. zu der prozentualen Lohnerhöhung für 2007 lagen noch die 400Euro Sonderzahlung für April und Mai an.Die Firma weigerte sich das zu zahlen. Wir hatten eine BV bei der alle Anwesenden mit Abstimmung für eine Zahlung der 400 Euro stimmten. Dem Chef wurde das vom Betriebsrat mitgeteilt.Nach wochenlangem verzögern machte ich als Betriebsratmitglied Druck beim Chef um die Zahlung der 400 Euro voranzutreiben.Mir wurde gesagt, dass die Firma laut Rechtsanwalt der Firma nicht zahlen braucht. drei Wochen später unterschrieb der Betriebsratvorsitzende eine Betriebsvereinbarung in der wörtlich :die Arbeitnehmer auf die 400 Euro verzichten.Auch wurde etlichen AN vom Betriebsratvorsitzenden erzählt, dass das rechtlich geprüft sei.Ich habe natürlich gleich die Gewerkschaft informiert um mich schlau zu machen. (Natürlich § BvG 77 abs.3 glaube ich) der BRV darf also das gar nicht unterschreiben.(1 Tag später wurden erst die anderen Betriebsratmitglieder über die Betr.vereinb.unterrichtet!!)Ich habe alo gleich meine 400Euro eingeklagt und auch bekommen.Alle anderen haben unter Druck auf die 400 Euro verzichtet.Der Betriebsratvorsitzende weigert sich,das Protokoll von unserer BV über die 400 Euro herauszugeben bzw.das auszuhängen.Jetzt sollen neue Arbeitsverträge von allen unterschrieben werden, die die Arbeitszeit generell von 36 auf 38 stunden pro Woche heraufsetzt.Ich werde dagegen Klagen. Was kann gegen den Betriebsratvorsitzenden unternommen werden, wie sollte man weiter vorgehen. danke im Voraus
Community-Antworten (7)
14.11.2007 um 23:28 Uhr
Hallo Kurz und knapp: Abwahl!!! In der nächsten Sitzung auf den Tagespunkt als Beschluss.
14.11.2007 um 23:42 Uhr
na, das geht ja alles gar nicht. Und wie ich carrie kenne, wollte sie das zum Ausdruck bringen. Allerdings möchte ich noch ne Anmerkung machen:
- rechtsgültiger Beschluß wegen BV wurde nciht gemacht, also rechtsungültig.
- der BRV ist nur Srachrohr und darf nur unterschreiben was beschlossen wurde.
- §77 Abs 3 Tarifsperre (übrigens auch wegen der Verlängerung der Arbeitszeit)
- Eine BV darf abgeschlossen werden nach 77,3 wenn der TV das zuläßt, muß aber dann besser sein als der Tarif und darf niemals schlechter sein (siehe Gesetzespyramide)
Nun zum BRV:
- Auf Fehlverhalten hinweisen
- Sofortige zusätzliche BR Sitzung
- Abmahnung des BRV durch Hinweis der groben Pflichtverletzung nach §23
- Abwahl des BRV nach §23
Vermutlich wird es so kommen wie carrie sagte - wenn euer BRV sich so verhält wird das das einzige Mittel bleiben. Aber bedenke, dass du einen Nachfolger haben mußt.
Weitere Probleme (unter Druck setzen der MA wegen 400€) und auch wegen BRV bitte mit Gewerkschaft besprechen.
Viel Glück
14.11.2007 um 23:45 Uhr
@Don Johnson, ......klappt aber auch nur, wenn der 3. Mann mitspielt, oder?
14.11.2007 um 23:45 Uhr
@ Don Johnson Das hast du toll "gesagt"!!! ;-))))
14.11.2007 um 23:50 Uhr
Danke carrie - bei einem 3er BR reicht die normale Mehrheit - muß nciht einstimmig sein!
15.11.2007 um 00:37 Uhr
@Don Johnson So und jetzt komm endlich wieder ins Bett, ich will kuscheln!!!
15.11.2007 um 00:48 Uhr
@Foto(hubi), bitte lächeln...
drei Wochen später unterschrieb der Betriebsratvorsitzende eine Betriebsvereinbarung in der wörtlich :die Arbeitnehmer auf die 400 Euro verzichten.... das geht garnicht.... Sorry, er darf garnichts. Nie nit nix alleine entscheiden geschweige den unterzeichnen. Basta!!! Alternative Individualrechtsklage! .... kann gegen den Betriebsratvorsitzenden unternommen werden, wie sollte man weiter vorgehen"....Abwahl rigoros und sofort !! § 26 Vorsitzender Der BRV -BR reloaded...nicht mehr und nicht weniger.
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