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Arbeit an gesetzlichen Feiertagen - kann der BR zusammen mit der GL beschließen, dass an einem Feiertag gearbeitet werden muß?

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eckyjoerg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann der BR. zusammen mit der GL beschließen, dass an einem Feiertag gearbeitet werden muß?

Hier Ostermontag. (Keine Betriebsvereinbarung, nur ein eine formale Vereinbarung). Das wird nur so gewollt um Kosten zu sparen. Dafür dürfen wir in der Regelarbeitszeit am Sonntag davor, also Ostersonntag, zu Hause bleiben. Kann ich gezwungen werden, obwohl ich am Montag nicht kann, und dieses auch schon vorher bekannt gegeben habe? Ich will ja am Sonntag arbeiten.

Ich arbeite in einer Rollenoffset-Druckerei.

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Community-Antworten (6)

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Felix.Fey

06.04.2009 um 17:13 Uhr

Ich bin mir nicht sicher, aber der Ostermontag ist ein gesetzlicher Feiertag, und ob man so kurzfristig gezwungen werden kann, glaube ich nicht, aber wie gesagt, bi´n mir nicht sicher

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Realist

06.04.2009 um 17:27 Uhr

Für Feiertagsarbeit bedarf es meist einer behördlichen Genehmigung. Daher: Vorsicht ist geboten.

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Erwin

06.04.2009 um 17:45 Uhr

@eckyjoerg

Der "Realist" hat ja schon darauf hingewiesen, dass die Arbeit an Feiertagen der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde bedarf (Gewerbeaufsichtsamt/ Amt für Arbeitsschutz- Arbeitssicherheit). Dieses Amt kann von jedem, auch AN angesprochen werden. Diese behandeln Anfragen vertraulich. Aber sie reagieren. Also ggf. einmal dort anfragen, ob diese die Arbeit an Ostermontag genehmigt haben.

K
Kölner

06.04.2009 um 19:03 Uhr

@erwin Nur mal so: Ich habe mal im ArbZG nachgeschaut... ...ggf. greift hier ohne Probleme § 10 Abs. 1 Nr. 8 ArbZG.

Und wenn der AG das mit dem BR abgesprochen hat, könnte das sehr wirksam werden.

E
Erwin

06.04.2009 um 20:11 Uhr

@Kölner

...kan sein, eine Anfrage bei der zuständigen Aufsichtsbehörde bringt Klarheit.

Weiter, für BR können gute Kontakte dorthin nicht schlecht sein. Denn ein AG der weis, dass ein BR dorthin gute Kontakte hat, wird wohl mit dem ArbZG behutsamer umgehen.

Hier hat ja aber ein AN Probleme mit der Entscheidung des BR und AG, also könnte er dort sich Gewissheir holen.

Auf alle Fälle hätte es nicht geschadet, wenn AG und BR hier die AN früher auf diese Maßnahme hingewiesen hätten und auch ein Lösung für Koll. mit Terminen eingeplant hätten.

J
Jumper

07.04.2009 um 09:30 Uhr

@eckyjoerg,

wie schon von meinen Vorrednern gesagt, muss Feiertagsarbeit vom Amt für Arbeitssicherheit genehmigt werden.

Sollte der AG dies Beantragt haben, bekomt der BR eine Kopie der Genehmigung. Diese Genehmigung würde ich mir dann zeigen lassen.

Sollte der BR bis Mittwoch keine Kopie der Genehmigung haben ist dort ein Anruf wertvoll, denn so erfährt das Amt, das Produziert werden woll obwohl dies nicht Genehmigt wurde.

Sollte eine Genehmigung vorliegen und der BR hat sich mit dem AG darauf geeeinigt, dann seit ihr Verpflichtet an diesem Tag zu arbeiten.

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