Erstellt am 27.11.2008 um 16:06 Uhr von frager1
Hier wäre erst einmal zu prüfen, ob der Arbeitsvertrag oder falls zutreffend der Tarifvertrag dem BR die Möglichkeit einer solchen Vereinbarung eröffnet.
Hier könnte/ sollte man bei dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (auch oftmals Gewerbeaufschtsamt) anfragen, ob der AG für diesen Betrieb die Arbeit an Feiertagen beantrag hat und das Amt diese genehmigt hat.
Beim Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit kann sowohl der BR wie aber auch jeder Arbeitnehmer vorstellig werden.
Leider vergessen sehr viele Arbeitgeber, dass die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen i.d.R. der vorherigen Gehemigung bedarf.
Eswäre hier auch einmal von Interesse, ob der BR sich diese Infos eingeholt hat.