Entgeltfortzahlung bei Arbeit an gesetzlichen Feiertagen?
Arbeitgeber und BR vereinbaren, das an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet werden muss. Ist dies eine Pflichtveranstaltung für die Arbeitnehmer/Innen? Wenn ja, müssen die Arbeitnehmer/Innen sowohl Feiertagsentgelt als auch Entgelt für die Arbeit an diesem gesetzlichen Feiertag erhalten, also quasi doppelten Lohn.
Was ist mit den Kranken? Erhalten diese nur das Feiertagsentgelt oder zusätzlich auch - entsprechend des Lohnausfallprinzips - das Entgelt für die Arbeit, die sie bei Gesundheit an diesem gesetzlichen Feiertag hätten leisten müssen? Vielen Dank vorab
Community-Antworten (1)
27.11.2008 um 17:06 Uhr
Hier wäre erst einmal zu prüfen, ob der Arbeitsvertrag oder falls zutreffend der Tarifvertrag dem BR die Möglichkeit einer solchen Vereinbarung eröffnet. Hier könnte/ sollte man bei dem zuständigen Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (auch oftmals Gewerbeaufschtsamt) anfragen, ob der AG für diesen Betrieb die Arbeit an Feiertagen beantrag hat und das Amt diese genehmigt hat.
Beim Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit kann sowohl der BR wie aber auch jeder Arbeitnehmer vorstellig werden.
Leider vergessen sehr viele Arbeitgeber, dass die Arbeit an Sonntagen und Feiertagen i.d.R. der vorherigen Gehemigung bedarf.
Eswäre hier auch einmal von Interesse, ob der BR sich diese Infos eingeholt hat.
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