Arbeitgeber und BR vereinbaren, das an einem gesetzlichen Feiertag gearbeitet werden muss. Ist dies eine Pflichtveranstaltung für die Arbeitnehmer/Innen? Wenn ja, müssen die Arbeitnehmer/Innen sowohl Feiertagsentgelt als auch Entgelt für die Arbeit an diesem gesetzlichen Feiertag erhalten, also quasi doppelten Lohn.

Was ist mit den Kranken? Erhalten diese nur das Feiertagsentgelt oder zusätzlich auch - entsprechend des Lohnausfallprinzips - das Entgelt für die Arbeit, die sie bei Gesundheit an diesem gesetzlichen Feiertag hätten leisten müssen? Vielen Dank vorab