Vertraglich Arbeitszeitenänderungen da sonst betriebsbedingte Kündigungen drohen - was tun?
Hallo, ich bin BR-Vorsitzende in einer Filiale eines großen Einzelhandelsunternehmen und hab jetzt von der Hausleitung gesagt bekommen, dass das Unternehmen in allen Filialen Stunden der Mitarbeiter kürzen soll um betriebsbedingte Kündigungen zu umgehen. Wie kann ich einen BR - Beschluss schreiben in meinem Gremium um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kindern oder Alleinerziehende vor einer Vertragsänderung und dem damit verbundenen minimalerem Gehalt zu schützen. Also eigentlich wär mir am liebsten wenn bei solchen gar nichts geändert werden würde sondern nur bei denen, wo der Lebenspartner auch einen Job hat. Weiß jemand, wie ich dies tun kann und mit welchem § ich dies rechtfertigen kann? Danke.
Community-Antworten (13)
05.04.2009 um 22:13 Uhr
Wenn es um die Reduzierung vertraglich vereinbarter Arbeitsstunden geht: da kann der BR gar nichts machen außer den dafür erforderlichen Änderungskündigungen zu widersprechen. Der Arbeitgeber kann nämlich nicht ohne Änderungskündigung die Vertragsbedingungen einseitig ändern.
05.04.2009 um 23:31 Uhr
@Blondie1973
habt ihr einen Tarifvertrag?Wenn ja & in dem TV im Punkt Arbeitszeit keine Öffnungsklauseln vorhanden ist,können über Arbeitszeitveränderungen nur die Tarifvertragsparteien,also die GEW & der AG(Verband),verhandeln. Habt ihr keinen TV gilt hier dann der § 87 Abs.1 S 3 BetrVG.Dies ist allerdings nur vorrübergehend,was auch immer das bedeuten mag? Wenn der AG etwas ändern möchte, dann soll er dies auch schriftlich darlegen.Des weiteren wäre es möglich hierüber eine BV abzuschließen, wenn kein TV. Wenn allerdings in den Arbeitsverträgen explizit Zeiten aufgeführt sind, muß der AG Änderungskündigungen aussprechen.
05.04.2009 um 23:43 Uhr
@Blondie1973 Als BRV würde ich mich nicht vor den Karren des AG spannen lassen. Auch sehe ich Ideen, nur 'Dinkis' zu diesem Lohnverzicht heranzuziehen, als beispiellos unverfroren und unhaltbar. Wenn der AG kündigen will, dann soll er es tun - mit einer Herabsetzung von Stunden einzelner AN ist noch kein Arbeitsplatz dauerhaft gerettet worden.
06.04.2009 um 00:06 Uhr
Blondie1973 Will der AG die Arbeitsstunden der Arbeitnehmer kürzen, so hat der BR keinerlei Rechte hier etwas zu regeln bzw. etwas zu vereinbaren. Wird der BR trotzdem eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber abschließen, ist diese nichtig. Also, halte dich da raus, teile dem AG schriftlich mit, dass der BR bei diesem Sachverhalt sich weigert eine, entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Das sollte reichen.
Will der AG das Stundenvolumen von Arbeitnehmern reduzieren, so dürfte es hier nur mit einer Änderungskündigung möglich sein. Gegen eine Änderungskündigung können die Betroffenen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.
Die Antwort von Laffo ist quatsch, den der § 87 Abs.1, Ziffer 3 BetrVG regelt das Mitbestimmungsrecht bei der vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit. Hat also mit diesem Thema nicht zutun.
06.04.2009 um 00:34 Uhr
@ Der alte Heini
warum bitte?
06.04.2009 um 00:54 Uhr
wie sieht es denn mit einem Interessenausgleich und Sozialplan aus? Da könnte man eine finanzielle Abfederung vereinbaren. Bei uns im Haus hat das sehr gut funktioniert da es plötzlich sehr viel freiwillige gab
06.04.2009 um 11:28 Uhr
Der alte heini hat Recht. Solltestr du dir unsicher sein dann beauftragt einen Anwalt damit. Beschluss fassen und dem AG mitteilen dass er sich an euren Anealt wenden kann zum weiteren Procedere. Lasst euch nicht vor den Karren spannen
06.04.2009 um 12:19 Uhr
@paula Bei Euch könnte ich mir Die Anwendung des altbekannten Pflegeleitmotivs gut vorstellen: Satt, sauber, zufrieden und kürzungswillig.
Aber hier reden wir vom Einzelhandel...
06.04.2009 um 14:00 Uhr
@Kölner
unser AG hat sich ja auch nicht gerade in Unkosten gestürzt. Wir haben da folgende Punkte vereinbart: Ausgleich in der Altervorsorge für 3 Jahre Keine Kürzung der VWL über 3 Jahre Ab Zeitpunkt der Absenkung der AZ wird für die (fiktive) Dauer der Kündigungsfrist der Lohn voll weitergezahlt. Danach für einen weiteren Zeitraum der der Kündigungsfrist 50 % Ausgleich.
Wenn der AG da Prozessrisiko und Verlust an Sozialprestige sowie Reduzierung von Produktivität ..... einrechnet kann er einiges sparen wenn er einen eleganten Weg wählt
dazu mal einen interessanten Artikel von 2 Personalberatern die nicht BR-orientiert sind http://www.management1x1.de/files/22/122002_1.pdf
06.04.2009 um 14:09 Uhr
@paula Nach Deinen Schilderungen bleibe ich bei meiner Aussage: Satt, sauber und zufrieden - so kann man es natürlich regeln. ;-))
Aber im Einzelhandel halte ich das für fraglich...
06.04.2009 um 17:30 Uhr
@Kölner
sicher hast du recht... aber als BR würde ich trotzdem mal den §111 betrVG prüfen. Vielleicht gibt er ja was her...
Jetzt lege ich mich mal wieder hin... so satt, sauber und zufrieden :-D
06.04.2009 um 19:24 Uhr
@paula Verdient hast Du es allemal.
Die Idee mit § 111 BetrVG ist natürlich auch noch ne Idee...
06.04.2009 um 21:32 Uhr
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
wollt mich nur kurz bedanken, mit Euren Antworten ist mir zum teil sehr viel weitergeholfen. Hab morgen meine BR Sitzung und werd mal mit dem Gremium die Antworten von Euch durchgehen.
Hätt ich nicht gedacht, das ich soviele Antworten darauf bekomme.
Lg Eure Blondie1973
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung über Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen?
ÄlterKolleginnen und Kollegen! Unser Betrieb ist die Zweigniederlassung eines größeren Konzerns. Es wurde angekündigt, daß unser Betrieb "voraussichtlich" innerhalb von 2 Jahren geschlossen wird. Von Pl
Betriebsbedingte Kündigungen - Über welchen Zeitraum dürfen betriebsbedingte Kündigungen addiert werden, um die Zahlenwerte für einen erzwingbaren Sozialplan nach §112a BetrVG zu erfüllen?
ÄlterHallo liebe Kolleginnen und Kollegen, Über welchen Zeitraum dürfen betriebsbedingte Kündigungen addiert werden, um die Zahlenwerte für einen erzwingbaren Sozialplan nach §112a BetrVG zu erfüllen? E
betriebsbedingte kündigungen trotz neueinstellungen
Älterhallo, heute wurde dem betriebsrat 3 betriebsbedingte kündigungen mitgeteilt, die jeweils mitarbeiter aus unterschiedlichen sektionen eines mittelständischen druckbetriebes betreffen. keine betri
Betriebsbedingte Kündigungen ohne Anhörung des BR - wie soll der BR vorgehen?
ÄlterHallo, in unserem Betrieb werden betriebsbedingte Kündigungen vorgenommen. Dazu gibt es zum Interessensausgleich eine Vereinbarung (keine Betriebsvereinbarung) mit dem BR zu Abfindungszahlungen. Me
In BV Kurzarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen möglich - nun will die GL kündigen
ÄlterHallo zusammen, wir praktizieren seit dem 01.04.2009 Kurzarbeit im Betrieb und haben am 08.10.2009 auf Wunsch der GL in einer neuen BV die Kurzarbeit bis zum 31.03.2011 verlängert. In dieser, wie au