Betriebsbedingte Kündigungen - Über welchen Zeitraum dürfen betriebsbedingte Kündigungen addiert werden, um die Zahlenwerte für einen erzwingbaren Sozialplan nach §112a BetrVG zu erfüllen?
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen, Über welchen Zeitraum dürfen betriebsbedingte Kündigungen addiert werden, um die Zahlenwerte für einen erzwingbaren Sozialplan nach §112a BetrVG zu erfüllen? Es soll der Salamitaktik bei Kündigungen ein Riegel vorgeschoben werden!
Community-Antworten (2)
17.03.2009 um 13:20 Uhr
@Trainer, vielleicht hilft es: BAG Beschluss vom 28.03.2006 - 1 ABR 5/05
17.03.2009 um 16:11 Uhr
Danke, ridgeback Das BAG Urteil war sehr hilfreich
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