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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung über Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen?

C
Caligula
Jan 2018 bearbeitet

Kolleginnen und Kollegen!

Unser Betrieb ist die Zweigniederlassung eines größeren Konzerns. Es wurde angekündigt, daß unser Betrieb "voraussichtlich" innerhalb von 2 Jahren geschlossen wird. Von Pleite ist nicht die Rede, sondern nur von Gewinnmaximierung.

Wir werden einen Sozialtarifvertrag aushandeln bzw. durchsetzen müssen, um möglichst hohe Abfindungen festzuschreiben. Aber das geht nicht so schnell. Wir haben die Sorge, daß es bis zur Betriebsschließung noch etliche "betriebsbedingte" Kündigungen geben wird. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen würden mit Abfindungen nach einem uralten Sozialplan abgespeist werden.

Nun kam die Idee auf, daß wir versuchen sollten eine Betriebsvereinbarung zu erreichen, die betriebsbedingte Kündigungen ausschließt, nach dem Motto: "Keine betriebsbedingte Kündigungen bis zur Betriebsschließung"

Als Druckmittel könnten wir die Nichtzustimmung zu Mehrarbeit benutzen, die regelmäßig jede Woche anfällt. [Fragt bitte nicht MICH, wieso der Betriebsrat unter diesen Umständen der Mehrarbeit überhaupt zustimmt.]

Wie schätzt ihr das ein? Ist eine BV dieser Art sinnvoll und machbar? - Für Ratschläge wäre ich dankbar.

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

07.10.2007 um 23:23 Uhr

Caligula, frage mich, ob eine solche BV nicht unter den Tarifvorbehalt fällt. (Kündigungsfristen sind meist im TV geregelt) und was passieren würde, wenn der AG trotz BV kündigen würde. Glaube nicht, dass eine solche BV vor Gericht Bestand hätte. Ist die Gewerkschaft involviert?

S
Spartakus

11.10.2007 um 23:23 Uhr

Hallo Caligula. das ist ja nee schiet Situation bei euch! Aber mal zu deiner Frage. Also soweit ich weis ( bin schon lange BR Mitglied ) kann in einer BV nix vereinbart werden was in einem Tarif Vertrag oder einem Gesetz geregelt ist. So glaube ich kaum das so eine BV Rechtsbestand haben würde. Aber man könnte ja eine Vereinbarung treffen die allerdings auf Treu und Glauben basiert. Ich muss aber warnen, wenn man so etwas anfast, dann nur wenn man schon etwas in der Hand hat zum verhandeln. Macht ihr Wirklich Überstunden dort ? dann ist das selbstverständlich ein Druckmittel. Macht ihr dort was ausserhalb der normal Vereinbarten Arbeitszeit, dann nutzt es. Habt ihr aber nichts in der Hand was ihr anbieten könnt dann hilft nur die Flucht nach vorn! Bei uns war es ähnlich und wir konnten erst mit dem Arbeitgebern über solche Dinge sprechen, nachdem wir Signal gegeben haben für den Standort und die Arbeitsplätze zu verhandeln. Ansonsten ist das ja nicht erzwingbar und auch ein unnötiger Kraftaufwand. Wir haben bei uns Arbeitsmodelle, die leider auch die Wochenenden betreffen und damit war dies KEIN Druckmittel. Bei uns haben wir eine Vereinbarung über die Gewerkschaft erreicht die unsere Bude und viele Arbeitsplätze erhalten und abgesichert hat. Ich weis das es schwer ist zu einem zB Pakt mit Arbeitszeitverlängerung zuzustimmen, oder an den Wochenenden normal arbeiten zu müssen, aber es hat Viele vor Harz 4 gerettet. Dein Gremium ist sicher nicht das was du dir wünscht ( deine Bemerkung lässt das vermuten ) Aber du hast nur das und kein anderes. Und eine Sache noch ganz persönlich: Wenn bei euch nicht gerade alle über 55 Jahre alt sind solltet ihr nicht über Sozialplan und Abfindungen verhandel, sondern über Erhalt der Arbeitsplätze! Glaub mir die Kumpels werden es niemanden danken wenn sie Alle vor der Agentur für Arbeit schlange stehen müssen . Von der Kohle bleibt meist nicht viel über die man als Ersatz für seinen Arbeitsplatz bekommt. Ich drück euch die Daumen, daß ihr die Kraft habt das durchzustehen und überlebt. Ist euer Arbeitgeber im Verband ? Wenn ja last die Gewerkschaft das mit regeln damit ihr die Richtige Unterstützung habt.

Gruß Spartakus

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