hallo,
heute wurde dem betriebsrat 3 betriebsbedingte kündigungen mitgeteilt, die jeweils mitarbeiter aus unterschiedlichen sektionen eines mittelständischen druckbetriebes betreffen.
1. keine betrieblichen möglichkeiten, betriebsbedingte künigungen zu vermeiden wurden bisher disskutiert, also kurzarbeit, altersteilzeit etc. der betriebsrat wurde heute einfach vor die vollendete tatsache gestellt. kann der betriebsrat nun einen beschluss zur kurzarbeit oder ähnliche maßnahmen erzwingen?
2. 2 tage vor ausspruch der betriebsbedingten kündigungen(vorgestern) stimmte der betriebsrat in unkenntnis der anstehenden betriebsbedingten kündigungen einer neueinstellung zu. dieser mitarbeiter (weil eine angeblich nichtbetroffene sektion) steht nicht auf der rankingliste. kann der betriebsrat seine zustimmung zur einstellung unter diesen voraussetzungen widerrufen?
für vorschläge wäre ich dankbar, wir haben am montag bereits betriebsratsitzung!
danke vorab!