Anweisung Kurzarbeit ohne Rechtsgrundlage (BV)?
Hallo zusammen, unser Arbeitgeber hat angewiesen, ab nächster Woche Kurzarbeit zu leisten. Wir haben einen Betriebsrat. Allerdings wird dem Vernehmen nach Anfang nächster Woche noch gar keine Betriebsvereinbarung geschlossen sein. Was ist zu tun (für die betroffenen Mitarbeiter und für den Betriebsrat)? Ich wünsche schöne Feiertage!
Community-Antworten (3)
09.04.2020 um 23:13 Uhr
10.04.2020 um 13:04 Uhr
Euer Arbeitgeber kann keine Kurzarbeit anweisen, solange der Betriebsrat nicht zugestimmt hat. Die Arbeitsagentur prüft, ob der Betriebsrat zugestimmt hat, wenn es in der Firma einen gibt.
11.04.2020 um 18:30 Uhr
Im Zweifel muss der AG die vollen Gehälter nachzahlen.
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