Problem mit Kurzarbeit; MA wird in Kurzarbeit geschickt, anderer Kollege übernimmt diese Arbeit - zulässig?
Hallo,
ich habe eine Frage. In meiner Firma ist Kurzarbeit angesetzt. Die Anlage, bei der ich arbeite, wurde von der Kurzarbeit rausgenommen. Mein chef hat mich zuerst für die jeweiligen Arbeitstage eingeteilt, so wie immer eigentlich, doch plötzlich änderte er seine Meinung und schickte mich zur Kurzarbeit um einem anderen Mitarbeiter, der an der Außenlage beschäftigt ist, auf meine Stelle zu setzen. Nach dem Gespräch mit dem Betriebsrat wurde mir nicht deutlich erklärt ob dies überhaupt zulässig ist!
Ich bin mit der Vorgehensweise von meinem Vorgesetzten nicht einverstanden und sauer auf den Betriebsrat, der mir nicht wirklich zur Seite stand.
Könnte mir hier jemand erläutern ob die Handlung von meinem Vorgesetzten korrekt ist?? Der Betriebsrat konnte mir keine konkrete Antwort auf mein Problem nennen.
MFG
SZUMA
Community-Antworten (3)
04.04.2009 um 19:35 Uhr
Hallo SZUMA, bei Kurzarbeit zählt eigendlich die Gleichhaltung aller MA. Da wir alle uns aber in einer Wirtschaftskrise befinden wurden die Kriterien für Kurzarbeit extrem runtergeschraubt. Leider kann der AG wählen(Bestimmen) wer wann in KA geht . Nebenbei gesagt ist es nicht der Betriebsrat der dich in Kurzarbeit schickt . Allso mal ein Sauer sein beiseite schieben .... Was geht aus eurer BV aus,ihr habt doch ein ? MFG
04.04.2009 um 22:37 Uhr
Kurzarbeit kann niemals einseitig durch den AG durchgesetzt werden. Es bedarf der Zustimmung durch den AN.
Außerdem muss Kurzarbeit jedem AN gegenüber früh genug angekündigt werden, was hier ebenfalls nicht der Fall war. Desweiteren hat sich der BR mit der Frage zu befassen, ob hier nicht eine Versetzung im Sinne des § 99 BetrVG vorliegt.
Der Versetzung und der Kurzarbeit auf alle Fälle schleunigst widersprechen und dem BR ganz kräftig auf die Füße treten und eine Mitarbeiterbeschwerde einreichen, damit müssen sich BR und AG befassen.
05.04.2009 um 11:43 Uhr
Auch in der Kurzarbeit hat der BR ein MBR bei der Verteilung der Arbeitszeit. Wir bekommen z.B. 12 tägig eine Liste mit den kurzarbeitenden Kollegen und deren Tätigkeit, diese überprüfen wir auf gerechte Verteilung der Arbeits- bzw. Kurzarbeitstunden. Eine gängige Praxis. Wenn wir dann aus gerechtigkeitsgründen Kollegen umsetzen, ist das selten vergnügungssteuerpflichtig, aber immer gerecht.
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