Erstellt am 04.04.2009 um 11:09 Uhr von DonJohnson
Nicht wenn ihr einen Betriebsrat habt!
Erstellt am 04.04.2009 um 11:17 Uhr von erwin
@DJ
Also der der hat zwar eine MB aber verhindern kann er es nicht. Ob im Betrieb nur in einer oder mehreren Schichten gearbeitet wird entscheidet der AG im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsmöglichkeiten. Der BR kann also Schichtarbeit nicht grundsätzlich ablehnen auch nicht die Einführung. Oder?
Erstellt am 04.04.2009 um 11:22 Uhr von DonJohnson
@erwin
*Ob im Betrieb nur in einer oder mehreren Schichten gearbeitet wird entscheidet der AG im Rahmen seiner unternehmerischen Entscheidungsmöglichkeiten. Der BR kann also Schichtarbeit nicht grundsätzlich ablehnen auch nicht die Einführung. Oder?*
Nein, es liegt nicht der unternehmerischen Entscheidungsmöglichkeit, da es ein MBR gibt. Allerdings wird der BR das vor der Einigungsstelle nciht wirklich verhindern können.
Die gestellte Frage war aber: *Bedeutet das das wir jetzt alle Schichtdienst im wochentlichen wechsel (früh/-spät) arbeiten müssen, wenn der Arbeitgeber das so will ?*
meine Antwort darauf kennst du. Alleine kann der AG das nämlich nciht bestimmen wegen des MBR des Gremiums.
Erstellt am 04.04.2009 um 11:27 Uhr von Mona-Lisa
@tanjamey,
der AG pfeift und ihr "dürft" springen.... Wenn es ihm Spass macht von Früh- in Zwei- oder sogar Dreischicht und wieder zurück!
Ohne Betriebsrat habt ihr zwei Möglichkeiten:
Entweder ihr arbeitet so wie "befohlen", oder ihr geht mit euren Arbeitsverträgen zum RA und verklagt euren AG. (Was sich mancher aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes oftmals verkneift)
Es ist tatsächlich so wie *Don Johnson* oben geschrieben hat. Denn ein installierter Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Verteilung der Arbeitszeit und verhandelt stellvertretend für euch.
Denkt doch mal darüber nach.......
Erstellt am 04.04.2009 um 13:51 Uhr von erwin
@DJ,
etwas anders habe ich ja auch nicht gesagt, oder? AG möchte es im Rahmen der geltenden Gesetze, muss aber BR im Rahmen der MB beteiligen, doch verhindern kann es letztlich der BR nicht auch nicht mit der Einigungsstelle. Es sei der AG handel in Willkür oder gegen billiges Ermessen.
@Mona-Lisa, was soll ein Anwalt ändern, wenn der AG sich auf den ArbV beruft und die gletenden Gesetze beachtet.
Erstellt am 04.04.2009 um 15:21 Uhr von DonJohnson
@erwin
Doch, genau genommen sagtest du was anderes.