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Kurzarbeit und Praktikum - müssen wir es akzeptieren?

G
Gepe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir haben seit Februar 2009, 1 Tag in der Woche Kurzarbeit, dafür haben wir BR eine BV mit GF abgeschlossen. GF hat in Januar mit einem Institut ein Vertrag abgeschlossen wonach ein Praktikant vom 01.04.09 bis 29.04.09 (unentgeltlich, ohne Urlaub oder Kranken-Ansprüche). Ist der Praktikant in dem Fall kein "Arbeitnehmer? Wir sind jetzt (26.03.2009) davon unterrichten worden. Die Belegschaft klagt natürlich "wir müssen kurz, die GF stellt jemand der 5 Tage in der Woche arbeitet". Meine Frage: ist es in Ordnung?, müssen wir es akzeptieren?.

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Community-Antworten (4)

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Rapper22

03.04.2009 um 17:16 Uhr

Gepe,

der Praktikant ist in dem Fall kein "Arbeitnehmer" im klassischem Sinne, da er keinen Arbeitsvertrag erhält. Somit hat der BR in solchen Fällen auch kein Mitbestimmungsrecht. Mit dem Praktikanten wird ein Praktikumsvertrag abgeschlossen, in dem geregelt wird, wie lange das Praktikum dauert, ob Bezahlung oder nicht (nach neuesten Entscheidungen eigentlich ja) und welche Tätigkeiten er wo machen soll.Ist das Praktikum vorbei, ist der Praktikant wieder weg. Der BR muß leider sowas akzeptieren, wie gesagt, ohne Mitspracherecht. Hier hat die GL nur eine Informationspflicht.

MfG

R
ridgeback

03.04.2009 um 20:41 Uhr

@Gepe, sehe es etwas anders als Rapper22. Sofern die Beschäftigung nicht im Rahmen einer schulischen oder universitären Ausbildung erfolgt, sind Praktikanten zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte und damit regelmäßig Arbeitnehmer und es besteht ein MBR. Denke der Praktikant wird doch bei dem Institut unter Vertrag sein und dort seinen Lohn erhalten. Nach § 26 BBiG finden die §§ 10-23 und 25 BBiG weitgehende Anwendung.

K
K.Etzer

04.04.2009 um 11:57 Uhr

Sehe es noch wieder anders. Zitat: "Dagegen ist die Aufnahme von Schülerpraktikanten mangels Eingliederung in den Betrieb keine Einstellung (BAG 08.05.90, AP Nr. 80 zu § 99 BetrVG)".

Quelle: Fitting und andere, Kommentar zum BetrVG, § 99 Randnummer 48.

R
ridgeback

04.04.2009 um 12:08 Uhr

@K.Etzer, "schulischen ............... Ausbildung" ( Schülerpraktikant ) war meine Aussage.

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