Arbeitszeitverlegung durch GL
Hallo,
unsere Geschäftsleitung hat sich überlegt, den Verkauf und die Verwaltung arbeitszeitlich zusammen zu legen.
Der Verkauf arbeitet derzeit von 10.00 - 19.00, die Verwaltung von 08. - 16.00, der Hausmeister von 07.00 - 16.00
Die Arbeitszeit soll nun generelll auf 9.00 - 18.00 Uhr umgelegt werden, die verwaltung hätte dafür dann Freitags um 14.00 Uhr Feierabend. (Der Verkauf natürlich nicht)
Wir haben als BR der Umlegung der Arbeitszeit innerhalb der Verwaltung nicht zugestimmt.
Nun argumentiert der AG damit, das unser Hausmeister nun auch später käme (individualrecht) und deshalb die Verwaltung nicht vor 9.00 Uhr geöffnet werden würde....
Kann er auf diesem Weg die Umlegung der Arbeitszeit innerhalb der Verwaltung erzwingen?
Danke für Eure Tipps, Michael
Community-Antworten (1)
02.04.2009 um 22:39 Uhr
Michael, selbst wenn die Umstellung der AZ des Hausmeisters Individualrecht ist (was ich stark bezweifle), ist doch durch die Auswirkung auf die Verwaltung der kollektivrechtliche Tatbestand und damit die MB des BR gegeben.
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