Hallo
Folgender Sachverhalt.:wir haben stundenkonten +200h:-100h.die Konten sind bei vielen Übervoll!
in der BV festgelegt das max.21 Samstage im Jahr gearbeitet werden ,normal 2 Schichtbetrieb 6-22uhr.durch stettig steigendem Absatz arbeitet die Spätschicht die Woche täglich 1 stunde länger und die Frühschicht Samstags 7,5h,
eine Maximale Erhöhung wäre noch das die Frühschicht auch 1 Stunde Täglich Mehrarbeit macht.(auch schon vorgekommen,über 2-3 Monate)
Um die Mitarbeiter zu entlasten wollen wir noch Kollegen einstellen die die Überstunden abfangen sollen und dadurch ein Schichtmodell entsteht das den Samstag Quasi als regelmäßigen Arbeitstag ausschreibt(HR wünscht dann auch den Samstag als Urlaubstag nehmen zu müssen,im AV steht aber bei allen 25 Arbeitstage Urlaub)und den Kollegen unter der Woche freigibt.(mann ist nicht begeistert)

Die Frage ist ,ist so eine Änderung jederzeit Möglich oder muß sie die Betriebsvereinbarung kündigen da sie dann die Samstagsarbeit ums Doppelte überschreitet,und müßen wir das mit dem Urlaubstag für den Samstag so hinnehmen wenn der Kollege laut neuem Schichtmodell für den Samstag arbeiten müßte ,bisher sind dies ja nur überstunden.
mfg