Arbeitszeitverlegung
Hallo, unser AG möchte die Arbeitszeit innerhalb einer Abteilung rotierend nach hinten verlegen. In der Abteilung arbeiten 4 AN. Im Konkreten müsste jeder dieser Kollegen eine Woche pro Monat um 2,5 Std. später anfangen und auch länger arbeiten. Zu diesem Thema und auch Abteilung haben wir eine BV, die schon durch eine Schiedsstelle gegangen ist. Die spätere Arbeitszeit ist in dieser BV auch für diese Abteilung hinterlegt. Bis auf einen der Kollegen haben aber alle Kollegen nur die frühe Arbeitszeit in ihren Arbeitsverträgen festgehalten. Was hat Vorrang nach dem Günstigkeitsprinzip und wie sollten wir es anwenden?
Community-Antworten (1)
18.11.2011 um 14:32 Uhr
ich sehe es so, dass die Arbeitszeit nach Arbeitsvertrag verbindlich ist. Der AG müsste eine Änderungskündigung aussprechen oder eine Vereinbarung mit den Mitarbeitern treffen.
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