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Arbeitszeitverlegung

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PeterSa
Jan 2018 bearbeitet

Darf mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit um 2 Stunden nach hinten verlegen, obwohl wir mündlich etwas anderes abgemacht haben? Danke für Antwort

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Community-Antworten (3)

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monalisa

09.07.2009 um 16:57 Uhr

@PeterSa, ist natürlich immer so eine Geschichte.... mündlich.... Was ist denn im AV geschrieben und dort vor allem unterschrieben? Grundsätzlich kann dein AG deine Arbeitszeit nicht einfach verschieben wie es ihm gerade in den Kram passt. Habt ihr einen Betriebsrat?

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PeterSa

09.07.2009 um 17:05 Uhr

Nein, eigentlich bin ich der einzige Angestellte und in meinem Vertrag steht "nur" 3 Tage a 8 Stunden. Wir hatten mündlich abgesprochen, dass ich von 7-15 Uhr arbeiten kann und jetzt soll ich erst um 9 anfangen, grundsätzlich ja eigentlich normal, aber wenn man mit einer bestimmten Einstellung in den Vertrag geht, ist das immer so eine Sache. Zudem hatten wir das so gelegt, weil ich nebenbei noch 2 Tage studiere und so dann unter der Woche auch noch weiter Zeit habe für Uni, lernen und die "normalen" Dinge die sonst noch anfallen. Meine Arbeit ist zudem auch nicht an ein Tagesgeschäft gebunden, wo man es verstehen könnte, wie z.b. in der Bank. Aber ich kann ja schlecht meinem Chef sagen, ja ist mir egal, ich komme wie besprochen. Wir hatten ja ein Gespräch darüber, wo er dann meinte, ja, du kommst später, damit du auch noch am Nachmittag zur Verfügung stehst. Er ist nicht gerade der Morgenmensch und wenn er mal im Büro ist, dann selten vor 15 Uhr...

Danke für die schnelle Antwort...

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Erwin

09.07.2009 um 17:17 Uhr

@PeterSa

..was studierts Du?

Von einem Studenten sollte man erwarten können, dass er weis "nur was man schwarz auf weis besitzt" ....

Mündliche Abreden gelten zwar nur mit dem beweis hat man seine Probleme. Hier könnte man ggf. die gemachten Aussagen mit dem Beweis, dass man Jahre so gearbeitet hat belegen.

Doch ich denke, dass hier ein aufbegehren nicht gerad efür den Fortbestand des Arbeitsverhältnis positiv wäre

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